Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Fragestellungen zum Endlagerkonzept KONRAD

  • Entspricht der 2002 genehmigte Schacht Konrad überhaupt noch dem aktuellen Stand?
  • Welche Form der Lagerung radioaktiver Abfälle empfehlen Experten: rückholbar, bergbar oder nicht-rückholbar?
  • Wieso sollen radioaktive Abfälle überhaupt endgelagert werden?

Diese und weitere Fragen begleiten den Umbau von Schacht Konrad zu einem Endlager. Das BfS geht auf einige der häufig thematisierten Aspekte näher ein.

Gibt es Erkenntnisse, nach denen Schacht Konrad schon heute nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht?

Nein. Schacht Konrad ist das erste Endlager in der Bundesrepublik, das von Beginn der Antragstellung bis zum späteren Verschluss nach den strengen Vorgaben des Atomrechts geplant, gebaut, betrieben und später verschlossen wird. Das unterscheidet Konrad von bisherigen Projekten wie etwa der Asse oder auch Morsleben, für die keine Langzeitsicherheitsbetrachtungen einschließlich der Planung eines sicheren Verschlusses vor der Einlagerung von Abfällen erfolgt ist.

Die ersten Planungen für ein Endlager Konrad stammen zwar aus den 1980er Jahren: Die Genehmigung, die 2002 erteilt wurde, spiegelt aber den Stand dieses Jahres wider. Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren wurde zudem von verschiedenen Gerichtsinstanzen überprüft und vom Bundesverwaltungsgericht 2007 höchstrichterlich bestätigt.

Die langfristigen Auswirkungen eines Endlagers sind durch Sicherheitsbetrachtungen analysiert worden und waren eine der Voraussetzungen dafür, dass Konrad überhaupt als Endlager genehmigt werden konnte. Dabei wurde nachgewiesen, dass durch das Endlager Konrad sowohl jetzt als auch langfristig keine Gefahren für Mensch und Umwelt entstehen. Entsprechende Betrachtungen hat es für die Asse nicht gegeben.

Das BfS als Betreiber wird bei Schacht Konrad vom Land Niedersachsen als atom- und bergrechtlicher Genehmigungs- und als bergrechtlicher Aufsichtsbehörde sowie vom Bundesumweltministerium als Fach- und Rechtsaufsicht überwacht. Auch von diesen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden liegen keine konkreten Hinweise dazu vor, dass die Genehmigung für das Endlager Schacht Konrad nicht mehr den aktuellen Standards entspräche.

Der Betrieb des Endlagers wird mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Das BfS wird den sich in dieser Zeit weiter entwickelnden Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigen. Eine erste Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen auf dem dann aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik ist noch vor der Inbetriebnahme vorgesehen und entspricht auch dem Selbstverständnis des BfS. Auch für die Betriebs- sowie die Verschlussphase soll es weitere Überprüfungen auf dem jeweils aktuellen Stand geben.

Werden die Abfälle in Konrad rückholbar eingelagert?

Nein. In Schacht Konrad sollen die Abfälle aus Sicherheitsgründen langfristig in der vorhandenen geologischen Barriere eingeschlossen und somit von der Biosphäre abgeschlossen werden. Sowohl in der Bundesrepublik als auch international ist dies Konsens bei den meisten Experten. Eine vollständig rückholbare Lagerung wäre dagegen mit Abstrichen bei der langfristigen Sicherheit verbunden.

Empfiehlt die Endlagerkommission eine rückholbare Endlagerung von radioaktiven Abfällen?

Grundsätzlich sind Abfälle auch aus verschlossenen Endlagern rückholbar. Gemeint ist mit diesem Begriff jedoch, ob das Konzept eine Rückholbarkeit der Abfälle aktiv vorsieht.

Begriffe wie Rückholbarkeit, Bergbarkeit oder Nicht-Rückholbarkeit beschreiben verschiedene Endlagerkonzeptionen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten. Die zuständige Arbeitsgruppe der Endlagerkommission spricht sich für eine Endlagerung in tiefen geologischen Schichten aus. Sie ergänzt dies mit Elementen, die zusätzlich eine Bergbarkeit von Abfällen ermöglichen sollen. Das BfS empfiehlt seit mehreren Jahren das gleiche grundsätzliche Vorgehen und auch die derzeit geltenden und 2010 aktualisierten Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung sehen ein zusätzliches Element der Bergbarkeit vor.

Hintergrund dieser Überlegungen: Abfälle sollen langfristig sicher für Mensch und Umwelt in Endlagern gelagert werden, die durch natürliche und undurchlässige geologische Barrieren von der Biosphäre abgeschlossen sind. Der Schutz soll so gewährleistet werden, ohne dass weitere Maßnahmen wie Wachmannschaften oder technische Barrieren zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich sind. Darüber hinaus soll aber die Möglichkeit vorgehalten werden, die Bergung der Abfälle möglichst zu erleichtern, falls dies erwünscht oder notwendig sein sollte. Dazu gehört etwa die genaue Dokumentation über Ort und Inhalt der eingelagerten Abfälle oder die Verwendung von über Jahrhunderte haltbaren Behältern, die bei einer Bergung leichter handhabbar wären.

Eine komplett rückholbare Lagerung bedeutet dagegen, die Lagerung in tiefen geologischen Schichten aufzugeben und an der Oberfläche, etwa in Langzeitzwischenlagern oder aber unterirdisch in offen zugänglichen Bergwerken zu lagern. Dies ist mit Abstrichen in der Sicherheit verbunden, da die Sicherheit dann von Personal oder menschlicher Technik abhängig ist. Wachmannschaften und künstliche Barrieren wie Beton oder Stacheldraht müssten über Tausende von Jahren sichergestellt sein, um die fehlenden natürlichen geologischen Barrieren zu ersetzen.

Werden die Abfälle in Konrad bergbar eingelagert?

Nein. Für Konrad ist die oben beschriebene Konzeption einer langfristig sicheren Einlagerung in tiefen geologischen Schichten vorgesehen, allerdings ohne das zusätzliche Element der Bergbarkeit.

Wird bei Schacht Konrad also im Vergleich zu den Kriterien der Sicherheitsanforderungen oder denen der Endlagerkommission mit zweierlei Maß gemessen? Warum wird Konrad nicht an die bergbare Lagerung angepasst?

Nein, tatsächlich würden unterschiedliche Endlagertypen miteinander verglichen. Die aktuelle Diskussion zur Bergbarkeit der Abfälle bezieht sich ausschließlich auf Endlager für hochradioaktive Abfälle. Auch die 2010 aktualisierten Sicherheitsanforderungen sehen die Bergbarkeit nur für Endlager für hochaktive Abfälle vor. Schacht Konrad ist dagegen ausschließlich für schwach- und mittelaktive Abfälle vorgesehen.

Grundsätzlich ist auch denkbar, die zusätzlichen Anforderungen, die für hochradioaktive Abfälle mit ungleich höherem Gefahrenpotenzial gelten, auch an Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle zu stellen. Die grundsätzliche Sicherheitserwägung, der langfristig sichere Einschluss in tiefen geologischen Schichten, gilt im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern in Deutschland auch bereits für schwach- und mittelaktive Abfälle und für das Endlager Schacht Konrad. Leidglich das zusätzliche Element der Bergbarkeit ist nicht vorgesehen. Dieses wäre bei der Konzeption eines Endlagers für schwach- und mittelaktive Abfälle zu berücksichtigen.

Für ein Projekt wie Schacht Konrad, das sich in der Errichtung befindet, kann die Konzeption aber nicht nach Belieben angepasst werden. Zwar sollen in Konrad im Gegensatz etwa zur Asse genaue Angaben zu Inhalt und Ort der eingelagerten Abfälle dokumentiert und erhalten bleiben. Andere Aspekte der Bergbarkeit können dagegen nicht nachträglich ergänzt werden. Das betrifft beispielsweise die Frage der Haltbarkeit von Behältern. Für Konrad gelten etwa Endlagerbedingungen, die immer wieder dem aktuellen Stand angepasst werden und von Abfallbesitzern bereits zur endlagergerechten Verpackung angewandt werden. Diese sehen eine langfristig sichere Lagerung vor, aber keine Haltbarkeit der Behälter für mehrere Hundert Jahre.

Warum soll überhaupt in Konrad eingelagert werden? / Lagern die Abfälle nicht sicherer an der Erdoberfläche?

Abfälle können in Zwischenlagern an der Erdoberfläche für einen begrenzten Zeitraum sicher gelagert werden. Da es dort aber keine natürlichen Barrieren gibt, müssen die Abfälle durch technische Barrieren wie Beton oder Stacheldraht sowie durch entsprechendes Personal gesichert und die Abfälle kontinuierlich überwacht werden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass bislang für die Zwischenlagerung verwendete Behälter schon nach wenigen Jahrzehnten einer fortwährenden Korrosion ausgesetzt und beschädigt sein können. Je länger diese Lagerung erfolgen soll, desto aufwändiger werden die notwendigen Sicherungsmaßnahmen.

Korrodierte Fässer etwa in Brunsbüttel sind beispielsweise darauf zurückzuführen, dass diese nicht wie erforderlich überwacht und zudem nicht gemäß den für Konrad zugelassenen Bedingungen endlagergerecht verpackt wurden. Würde statt Schacht Konrad ein neuer Standort auch für die schwach- und mittelaktiven Abfälle gesucht, dann müssten die vorhandenen Abfälle über weitere Jahrzehnte oberirdisch zwischengelagert werden. Zudem wäre auf Jahrzehnte keine sichere endlagergerechte Verpackung der Abfälle möglich.

Stand: 05.02.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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