Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Die Endlagerungsbedingungen für Konrad stehen seit 2002 fest

Die Endlagerungsbedingungen für das Endlager Konrad sind seit den 1990er Jahren bekannt, seit Mai 2002 mit dem Planfeststellungsbeschluss des Landes Niedersachsen festgeschrieben und 2007 höchstrichterlich bestätigt worden. Sie sind also nicht mehr „vorläufig“, wie bisweilen behauptet wird, sondern seit langem allen Beteiligten bekannt.

Der Planfeststellungsbeschluss zum Endlager Konrad enthält im Anhang 4 die Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (GWE). Sie begrenzt, welche Menge an nichtradioaktiven schädlichen Stoffen in den radioaktiven Abfällen enthalten sein darf. Als Teil des Planfeststellungsbeschlusses sind die Anforderungen aus der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis seit 2002 bekannt.

Kenntnis über Zusammensetzung der Abfälle nötig

Die Ablieferungs-/Abführungspflichtigen müssen die Zusammensetzung ihrer Abfälle hinreichend genau kennen, um nachzuweisen, dass sie die Anforderungen aus der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis erfüllen.

Die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) entwickelte Vorgehensweise zur Umsetzung der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis ist bereits erfolgreich erprobt. So wurde kürzlich vom BfS vollumfänglich die Einhaltung der Endlagerungsbedingungen für 541 Konrad-Container Typ VI bestätigt. Somit stehen jetzt zirka 2900 Kubikmeter Abfallgebindevolumen zur Anmeldung in das Endlager Konrad zur Verfügung.

Es gibt Fälle, in denen Ablieferungs-/Abführungspflichtigen nach eigenem Bekunden die Zusammensetzung einige ihrer älteren Abfälle nicht hinreichend genau kennen. Sie stehen damit vor der Herausforderung, die Einhaltung der Anforderungen aus der wasserrechtlichen Erlaubnis nur schwer nachweisen zu können. Das BfS hat sich bereit erklärt, die Abfallbesitzer zu unterstützen und abdeckende Stofflisteneinträge für bestimmte Stoffe bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), zu beantragen. Die vorhandenen Unkenntnisse über einige Abfälle bedeuten allerdings erheblichen Mehraufwand und dadurch höhere Zeitbedarfe für alle Beteiligten.

Stand: 01.12.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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