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Info Konrad
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Die Endlagerungsbedingungen für Konrad stehen seit 2002 fest
Die Endlagerungsbedingungen für das Endlager Konrad sind seit den 1990er Jahren bekannt, seit Mai 2002 mit dem Planfeststellungsbeschluss des Landes Niedersachsen festgeschrieben und 2007 höchstrichterlich bestätigt worden. Sie sind also nicht mehr „vorläufig“, wie bisweilen behauptet wird, sondern seit langem allen Beteiligten bekannt.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Endlager Konrad enthält im Anhang 4 die Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (GWE). Sie begrenzt, welche Menge an nichtradioaktiven schädlichen Stoffen in den radioaktiven Abfällen enthalten sein darf. Als Teil des Planfeststellungsbeschlusses sind die Anforderungen aus der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis seit 2002 bekannt.
Kenntnis über Zusammensetzung der Abfälle nötig
Die Ablieferungs-/Abführungspflichtigen müssen die Zusammensetzung ihrer Abfälle hinreichend genau kennen, um nachzuweisen, dass sie die Anforderungen aus der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis erfüllen.
Die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) entwickelte Vorgehensweise zur Umsetzung der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis ist bereits erfolgreich erprobt. So wurde kürzlich vom BfS vollumfänglich die Einhaltung der Endlagerungsbedingungen für 541 Konrad-Container Typ VI bestätigt. Somit stehen jetzt zirka 2900 Kubikmeter Abfallgebindevolumen zur Anmeldung in das Endlager Konrad zur Verfügung.
Es gibt Fälle, in denen Ablieferungs-/Abführungspflichtigen nach eigenem Bekunden die Zusammensetzung einige ihrer älteren Abfälle nicht hinreichend genau kennen. Sie stehen damit vor der Herausforderung, die Einhaltung der Anforderungen aus der wasserrechtlichen Erlaubnis nur schwer nachweisen zu können. Das BfS hat sich bereit erklärt, die Abfallbesitzer zu unterstützen und abdeckende Stofflisteneinträge für bestimmte Stoffe bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), zu beantragen. Die vorhandenen Unkenntnisse über einige Abfälle bedeuten allerdings erheblichen Mehraufwand und dadurch höhere Zeitbedarfe für alle Beteiligten.
Stand: 01.12.2014