Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Konrad hat den Endlagerstresstest bestanden

Am 11. März 2011 haben das Erdbeben vor der japanischen Küste und die daraus resultierende Überflutung durch einen Tsunami zu großen Schäden am Kernkraftwerk Fukushima Daiichi geführt. In der Folge kam es zu einer nuklearen Katastrophe. Mit einem Stresstest wurden nun auch Anlagen und Einrichtungen zur Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in Deutschland auf ihre Sicherheit im Katastrophenfall überprüft. Das zukünftige Endlager Konrad hat den Stresstest bestanden.

Stresstest für die Anlagen und Einrichtungen der Entsorgung

Als Folge der Ereignisse beschloss die Bundesregierung, die Erkenntnisse der Reaktorkatastrophe in Japan zu nutzen und die kerntechnischen Einrichtungen in Deutschland, insbesondere die Kernkraftwerke, einem Stresstest zu unterziehen. Mit untersucht wurden allerdings auch Zwischenlager und Endlager.

Das Bundesumweltministerium hat die Entsorgungskommission (ESK) im Juni 2011 beauftragt, entsprechende Prüfkonzepte für in Betrieb oder in Errichtung befindliche Einrichtungen zur Behandlung, Zwischen- und Endlagerung bestrahlter Brennelemente, Wärme entwickelnder und anderer Arten radioaktiver Abfälle zu entwickeln. Eine solche Einrichtung ist das derzeit in Errichtung befindliche Endlager Konrad, ein stillgelegtes Eisenerz-Bergwerk im Stadtgebiet Salzgitter.

Endlager Konrad im Stresstest

2013 hat die ESK das Endlager Konrad einem Stresstest unterzogen, in welchem der übertägige Teil des zukünftigen Endlagers Konrad betrachtet wurde, da hier mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird (Umladehalle, Pufferlager). Die Lagermöglichkeit des künftigen Endlagers Konrad über Tage dient nur als Puffermöglichkeit und ist entsprechend begrenzt.

Für den Stresstest wurden die gleichen Kriterien herangezogen, wie bei den Zwischenlagern für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Ferner wurde geprüft, ob der Eingreifrichtwert für die Evakuierung im Fall einer Katastrophe erreicht werden könnte.

Kontrolle der Abfälle im Vorfeld der Endlagerung

Ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes für das Endlager Konrad ist die Qualitätssicherung der endlagergerechten Verpackung (Konditionierung) der Abfälle. Im Rahmen dieser Qualitätssicherung (Produktkontrolle) wird überprüft, ob die Abfälle entsprechend den für Konrad geltenden Endlagerungsbedingungen verpackt sind. Dabei kommen Verfahren zur Anwendung, die vom BfS geprüft und damit freigegeben wurden. Die Konditionierung der Abfälle erfolgt bereits im Vorfeld der Anlieferung, das heißt bevor die Abfallgebinde überhaupt zum Endlager transportiert werden.

Ferner werden die Abfälle ausschließlich in behördlich genehmigten und strahlenschutztechnisch sicheren Behältern befördert. Diese Behälter sind so konstruiert, dass Mensch und Umwelt selbst bei einem Unfall keiner unzulässigen Strahlung ausgesetzt sind. Beim Endlager angekommen, wird in der Umladehalle (über Tage) die Strahlenintensität aller Abfallbehälter als Eingangskontrolle gemessen.

Stellungnahme der ESK

In ihrer Stellungnahme kommt die Entsorgungskommission zu dem Schluss, dass der wesentliche Punkt bei dem Stresstest für das zukünftige Endlager Konrad der Umstand ist, dass alle radioaktiven Abfälle in endlagergerecht konditionierter Form vorliegen. Sie stellt fest, dass eine Überschreitung des Eingreifrichtwertes für die Evakuierung in der Umgebung Konrad nicht möglich ist, weil die Konditionierung der Abfälle im Vorfeld der Anlieferung beim Endlager erfolgt.

Hintergrund: Endlager Konrad

Für das zukünftige Endlager Konrad erteilte das Niedersächsische Umweltministerium 2002 den Planfeststellungsbeschluss. In Deutschland ist Konrad das erste nach Atomgesetz genehmigte Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die Abfälle werden in Beton-, Guss- oder Stahlbehältern angeliefert und endgelagert. Sämtliche Abfälle müssen bei der Anlieferung entsprechend den Endlagerbedingungen Konrad verpackt (konditioniert) worden sein.

Stand: 16.05.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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