Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Transporte radioaktiver Abfälle zum Endlager Konrad

Die zukünftigen Transporte radioaktiver Abfälle zum Endlager Konrad beschäftigen die Öffentlichkeit. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber des Endlagers nimmt die Sorgen und Bedenken der Bevölkerung ernst und setzt sich dafür ein, dass die Sicherheit der Transporte jederzeit gewährleistet ist. Unabhängig von der Tatsache, dass das BfS die Transporte weder durchführt noch genehmigt, ist es für das BfS selbstverständlich, mögliche Risiken und Unsicherheiten zu untersuchen und zu bewerten. Die Verantwortung für die Transporte liegen beim Abfallverursacher, genehmigt werden die Transporte von den zuständigen Länderbehörden, die auch die Aufsicht darüber haben.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) eine Transportstudie für Konrad in Auftrag gegeben. Diese Studie sollte untersuchen, ob die Schutzziele für Mensch und Umwelt beim Transport der radioaktiven Abfälle nach Konrad eingehalten werden und ob dies auch bei gebündelten Transporten gilt. Darüber hinaus war zu prüfen, ob die Anforderungen der Strahlenschutzverordnung berücksichtigt werden.

Nach Bekanntwerden der Ergebnisse hat die Stadt Salzgitter das Gutachterbüro intac beauftragt, diese zu bewerten. Laut Bewertung von intac wies die GRS-Studie zu den Transporten zu Konrad Mängel auf.

Im zweiten Schritt sind die Ergebnisse der intac-Studie dem Gutachter der GRS übermittelt worden, damit dieser kurzfristig eine Bewertung vornehmen kann. Die Ergebnisse sollen in Kürze vorliegen und veröffentlicht werden.

Fragestellungen, die nicht im Rahmen der Transportstudie betrachtet wurden, da sie im Rahmen der Transporte nicht relevant sind, aber für das BfS sicherheitsrelevant sind, werden aufgegriffen und gesondert behandelt.

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen für die Transporte?

Für den Transport radioaktiver Stoffe hat der Gesetzgeber im Rahmen des Atom- und Gefahrgutrechts umfassende Regelungen erlassen. Grundlage der in Deutschland sowie weltweit geltenden Vorschriften im Bereich der Transporte radioaktiver Stoffe sind die Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Zweck der Vorschriften ist es, die mit der Beförderung radioaktiver Stoffe verbundenen Gefahren, insbesondere die schädliche Wirkung ionisierender Strahlung für Leben, Gesundheit und Sachgüter, auszuschließen bzw. auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.

Welche radioaktive Abfälle werden nach Konrad transportiert und wie viele?

Im Endlager Konrad sollen radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (schwach- und mittelradioaktive Abfälle) endgelagert werden. Das Volumen der Abfälle ist gemäß Planfeststellungsbeschluss auf 303.000 Kubikmeter begrenzt.

Ein Abfallcontainer wird mit Beton verfüllt AbfallkonditionierungEin Abfallcontainer wird mit Beton verfüllt

Die zur Anlieferung und im Endlager Konrad zugelassenen Abfälle und deren Verpackungen müssen sicherheitstechnischen und endlagerungsrelevanten Anforderungen genügen. So dürfen die Abfälle nur in endlagerfähigen und zugelassenen Abfallbehältern angeliefert werden. Diese Voraussetzungen werden vor dem Transport ins Endlager geprüft. Die Transporte werden von den zuständigen Länderbehörden genehmigt.

Eine Anlieferung und Annahme der Abfälle ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung dieser durch den Abfallverursacher/Ablieferungspflichtigen wie Kernkraftwerke, Forschungseinrichtungen oder Landessammelstellen möglich.

Wer ist für die Anlieferung der Abfälle verantwortlich?

Die frist- und anforderungsgerechte Anlieferung radioaktiver Abfälle zum Endlager – einschließlich der Wahl des Verkehrsträgers und Transportmittels – liegt in der Verantwortung der Ablieferungspflichtigen – den Anfallverursachern. Sie bedienen sich dabei eines dafür geeigneten und zugelassenen Unternehmers. Die mit der Beförderung beauftragten Personen müssen Kenntnisse über die mögliche Strahlenbelastung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen haben. Fahrzeugführer benötigen eine besondere Schulung für den Transport gefährlicher Güter der „Klasse 7“ (radioaktive Stoffe).

Im Gegensatz zu den Transporten von Kernbrennstoffen, die das BfS genehmigt, hängt die Genehmigung für die Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vom Transportmittel ab, das die Ablieferungspflichtigen wählen:

  • Erfolgt die Anlieferung auf dem Schienenweg, so muss der Transport vom Eisenbahnbundesamt genehmigt werden.
  • Für den Straßentransport erfolgt die Genehmigung durch die einzelnen Bundesländer. Ein Transport mittels anderer Verkehrsträger ist nicht vorgesehen.

Auf welchen Wegen werden die Abfälle Konrad erreichen?

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass die Abfallanlieferung zum Endlager Konrad überwiegend auf dem Schienenweg erfolgt. Auf die Schienenbeförderung entfällt dabei etwa ein Anteil von 80 Prozent der Transporte, 20 Prozent des Abfallvolumens werden über den Straßenweg transportiert.

Geht von den Transporten radioaktiver Abfälle eine Gefahr aus?

Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH hat mit der „Transportstudie Konrad“

  1. die mit der unfallfreien verbundenen möglichen Strahlenbelastungen der Bevölkerung und des Transportpersonals ermittelt und
  2. das mit der Abfallanlieferung verbundene Transportunfallrisiko in der Standortregion des Endlagers abgeschätzt und bewertet. Dabei wurde die zu erwartende Häufigkeit und Auswirkung eines solchen Unfalls abgeschätzt.

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Transporte kein relevantes radiologisches Risiko für Mensch und Umwelt darstellen.

Stand: 16.04.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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