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Info Konrad
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Wasserrecht: Aufsichtliche Zustimmung des NLWKN erteilt
Der Planfeststellungbeschluss zum Endlager Konrad umfasst mehr als 500 Nebenbestimmungen. Eine davon betrifft die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis. Diese begrenzt die Menge der in den radioaktiven Abfällen enthaltenen nichtradioaktiven schädlichen Stoffe.
Neben dem Planfeststellungsbeschluss, der atomrechtlichen Genehmigung für das Endlager Konrad, ist für den sicheren Betrieb des Endlagers auch der Nachweis notwendig, dass die Festlegungen der sogenannten gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis eingehalten werden. In dieser Erlaubnis werden die Mengen der in den radioaktiven Abfällen enthaltenen nichtradioaktiven schädlichen Stoffe begrenzt.
Die Festlegungen dienen dem Schutz des oberflächennahen Grundwassers vor radioaktiven Stoffen sowie vor Stoffen, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften schädlich für Mensch und Umwelt sind. So kann ausgeschlossen werden, dass beispielsweise landwirtschaftliche Produkte aus der Region während des Einlagerungsbetriebes oder nach dem Verschluss des Endlagers Konrad unzulässig mit Schadstoffen belastet werden.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am 15. März 2011 der Vorgehensweise des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zugestimmt, mit der die Festlegungen der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Endlager Konrad konkret umgesetzt werden sollen.
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung dieser Vorgehensweise hat das BfS aus wasserrechtlicher Sicht die Endlagerungsbedingungen Konrad revidiert, stofflich-chemische Produktkontrollmaßnahmen neu abgeleitet und weitere Unterlagen (Endlagerungsbedingungen Konrad, Produktkontrolle (radiologische Aspekte), Produktkontrolle (stoffliche Aspekte), Bilanzierungsvorschrift, Vorgehensweise zur Umsetzung der wasserrechtlichen Nebenbestimmungen, Stoffliste, Behälterliste) vorgelegt.
Auf Wunsch des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wurden diese Unterlagen an die Ablieferungspflichtigen/Abführungspflichtigen weitergegeben. Das BfS wertet derzeit die eingegangenen Anmerkungen und Stellungnahmen aus. Es ist beabsichtigt, hieraus resultierende Anregungen in die laufende Überarbeitung der BfS-Berichte einfließen zu lassen. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden die Endlagerungsbedingungen und Produktkontrollmaßnahmen für das Endlager Konrad in vollständiger Fassung vorgelegt.
Stand: 11.04.2011