Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Wasserrecht: Aufsichtliche Zustimmung des NLWKN erteilt

Der Planfeststellungbeschluss zum Endlager Konrad umfasst mehr als 500 Nebenbestimmungen. Eine davon betrifft die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis. Diese begrenzt die Menge der in den radioaktiven Abfällen enthaltenen nichtradioaktiven schädlichen Stoffe.

Neben dem Planfeststellungsbeschluss, der atomrechtlichen Genehmigung für das Endlager Konrad, ist für den sicheren Betrieb des Endlagers auch der Nachweis notwendig, dass die Festlegungen der sogenannten gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis eingehalten werden. In dieser Erlaubnis werden die Mengen der in den radioaktiven Abfällen enthaltenen nichtradioaktiven schädlichen Stoffe begrenzt.

Blick auf das Doppelbockgerüst auf Schacht Konrad 1 in Salzgitter-Bleckenstedt Schacht Konrad 1 in Salzgitter-BleckenstedtSchacht Konrad 1 in Salzgitter-Bleckenstedt

Die Festlegungen dienen dem Schutz des oberflächennahen Grundwassers vor radioaktiven Stoffen sowie vor Stoffen, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften schädlich für Mensch und Umwelt sind. So kann ausgeschlossen werden, dass beispielsweise landwirtschaftliche Produkte aus der Region während des Einlagerungsbetriebes oder nach dem Verschluss des Endlagers Konrad unzulässig mit Schadstoffen belastet werden.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am 15. März 2011 der Vorgehensweise des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zugestimmt, mit der die Festlegungen der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Endlager Konrad konkret umgesetzt werden sollen.

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung dieser Vorgehensweise hat das BfS aus wasserrechtlicher Sicht die Endlagerungsbedingungen Konrad revidiert, stofflich-chemische Produktkontrollmaßnahmen neu abgeleitet und weitere Unterlagen (Endlagerungsbedingungen Konrad, Produktkontrolle (radiologische Aspekte), Produktkontrolle (stoffliche Aspekte), Bilanzierungsvorschrift, Vorgehensweise zur Umsetzung der wasserrechtlichen Nebenbestimmungen, Stoffliste, Behälterliste) vorgelegt.

Auf Wunsch des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wurden diese Unterlagen an die Ablieferungspflichtigen/Abführungspflichtigen weitergegeben. Das BfS wertet derzeit die eingegangenen Anmerkungen und Stellungnahmen aus. Es ist beabsichtigt, hieraus resultierende Anregungen in die laufende Überarbeitung der BfS-Berichte einfließen zu lassen. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden die Endlagerungsbedingungen und Produktkontrollmaßnahmen für das Endlager Konrad in vollständiger Fassung vorgelegt.

Stand: 11.04.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz