Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Wichtige Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad werden neu in Auftrag gegeben

Bei der Errichtung des Endlagers Konrad stehen demnächst umfangreiche Sanierungsarbeiten bei den beiden Schachtröhren Konrad 1 und Konrad 2 an.

Die vom BfS mit der Betriebsführung für die Errichtung des Endlagers beauftragte Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) hat im Sommer 2008 die entsprechenden Leistungen in einem EU-weiten Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Der Auftrag für die Schachtbauarbeiten Konrad 1 wurde inzwischen von der DBE erteilt. Die Ausschreibung für die Schachtbauarbeiten Konrad 2 wurde von der DBE aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben. Das führte dazu, dass nun ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden muss.

Die Schachtröhrensanierung ist zeitführend für die weiteren untertägigen Errichtungsarbeiten. Die Vergabe des Auftrags für die Schachtbauarbeiten Konrad 2 durch die DBE wird somit entscheidend sein für den weiteren Fortgang der Errichtungsarbeiten. Nach der Auftragsvergabe für die Schachtbauarbeiten Konrad 2 wird die DBE ihre Zeitplanung für die Errichtung des Endlagers überprüfen und anpassen. Das Endlager soll 2014 fertig gestellt werden.

Stand: 23.07.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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