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Info Konrad
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Ergänzung der Endlagerungsbedingungen Konrad
Voraussetzung für die Genehmigung des Endlagers Konrad war eine standortspezifische Sicherheitsanalyse. Als Grundlage für diese standortspezifische Analyse diente ein Radionuklidspektrum, das 156 verschiedene Radionuklide umfasste. Aus den durchgeführten sicherheitsanalytischen Untersuchungen wurden für 108 Radionuklide Aktivitätsbegrenzungen abgeleitet, die in den Endlagerungsbedingungen Konrad, Stand 1995, angegeben wurden.
In der Zwischenzeit hat sich der Kenntnisstand über die in radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung enthaltenen Radionuklide erweitert. Vor diesem Hintergrund ist das Radionuklidspektrum überprüft und im Hinblick auf eine etwaige Erweiterung bewertet worden. Dabei handelt es sich um 79 Radionuklide, deren Aktivität pro Abfallgebinde auf jeweils sehr geringe Werte begrenzt ist. Die Revision des Radionuklidspektrums wurde durch die Endlagerüberwachung - Atomrechtliche Aufsicht des Bundesamtes für Strahlenschutz überprüft. Dabei wurde kontrolliert, ob die zusätzlichen Radionuklide Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb, zu unterstellende Störfälle, auf die thermische Beeinflussung des Wirtsgesteins, die Kritikalitätssicherheit sowie radiologische Auswirkungen in der Nachbetriebsphase haben. Die Bewertung ergab, dass die geplante Erweiterung des Radionuklidspektrums keine Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau des Endlagers Konrad in der Betriebs- und Nachbetriebsphase hat.
Die Endlagerüberwachung – Atomrechtliche Aufsicht hat vor ihrer Zustimmung zur Erweiterung des Radionuklidspektrums einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen. Der beauftragte TÜV NORD EnSys Hannover hat in seiner Stellungnahme die Bewertung des BfS bestätigt. Auch der TÜV kommt zu dem Ergebnis, dass mit den vom BfS geplanten Regelungen sichergestellt ist, dass die hinter den Aktivitätsbegrenzungen stehenden Schutzziele weiterhin in gleichwertiger Weise eingehalten werden.
Vor diesem Hintergrund werden die Endlagerungsbedingungen Konrad überarbeitet und das Radionuklidspektrum entsprechend erweitert. Diese Bedingungen stellen den sicherheitstechnischen Rahmen für die endzulagernden radioaktiven Abfälle dar und müssen vor der Ablieferung der Abfallgebinde nachweislich eingehalten werden.
Stand: 14.07.2009