Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Keine Datenvernichtung in Gorleben und keine Mängel in der Qualitätssicherung von Konrad

Das Bundesamt für Strahlenschutz weist die öffentlichen Behauptungen von interessierter Seite zurück, dass im Planfeststellungsverfahren zum Endlager Konrad die notwendige Qualitätssicherung unterblieben sein soll. Ebenso widerspricht das BfS den Aussagen derselben Quelle, es seien im Verlaufe der Standorterkundung in Gorleben wichtige geologische Standortdaten vernichtet worden.

Solche Äußerungen entbehren jeder Grundlage. Der Urheber versucht mit falschen Behauptungen sowohl dem Bundesamt als auch den zuständigen niedersächsischen Genehmigungsbehörden und ihren Gutachtern die Seriosität ihrer Grundlagenermittlung und deren Prüfung und Bewertung abzusprechen.

Keine Mängel in der Qualitätssicherung bei Schacht Konrad

Die behaupteten Mängel in der Qualitätssicherung im Verfahren Konrad hat es nicht gegeben. Im Gegenteil: Die für Konrad zuständigen Behörden haben vor über 20 Jahren und auf eigene Initiative strenge Maßstäbe zur Anwendung eines endlagerspezifischen Qualitätssicherungssystems entwickelt.

Die Qualitätssicherung ist insgesamt so rechtzeitig eingeführt worden, dass alle für den Planfeststellungsbeschluss notwendigen Planungen und Planfeststellungsunterlagen qualitätsgesichert erstellt worden sind. Dies ist nachweislich der Fall. Sowohl das Niedersächsische Umweltministerium als Planfeststellungsbehörde als auch das Bundesumweltministerium als Fach- und Rechtsaufsicht sowohl über das Bundesamt für Strahlenschutz als auch über das Niedersächsische Umweltministerium sind zu keinem anderen Ergebnis gekommen.

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Niedersachsen in Lüneburg hat ebenfalls in seinen Urteilen zum Planfeststellungsbeschluss Konrad keine anderen Feststellungen getroffen.

Die Entwicklung der Qualitätssicherungssysteme lässt sich lückenlos dokumentieren: Die erste Planungsunterlage für das Projekt Konrad wurde 1984 von der damals zuständigen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (aus der das Bundesamt für Strahlenschutz hervorging) erstellt. Zu diesem Zeitpunkt ging die Physikalisch-Technische Bundesanstalt noch davon aus, dass die Einrichtung eines endlagerspezifischen Qualitätssicherungssystems nicht notwendig sei.

Doch ab 1985 wurden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt — abweichend von der damals noch vorherrschenden Auffassung — bereits Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Planung und Errichtung des geplanten Endlagers Konrad festgelegt. Diese Maßnahmen wurden kontinuierlich mit dem Niedersächsischen Umweltministerium als atomrechtlicher Planfeststellungsbehörde abgestimmt. Im gleichen Jahr begannen die Vorarbeiten für ein Qualitätssicherungs- und Dokumentationshandbuch der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.

Am 1. Dezember 1987 hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt erstmals ein Qualitätssicherungs-Handbuch erstellt, Im folgenden Jahr wurde entschieden, dass auch das Regelwerk des Kerntechnischen Ausschusses auf das Projekt Konrad anzuwenden ist. Am 28. November 1988 hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt dem Niedersächsischen Umweltministerium eine Auflistung derjenigen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses vorgelegt, die von ihr bereits für die Planung des Projekts Konrad genutzt worden waren.

Der Technische Überwachungsverein Hannover (TÜV) als kerntechnischer Gutachter des Niedersächsischen Umweltministeriums hat am 11. Januar 1989 bestätigt, dass die Physikalisch-Technische Bundesanstalt die für die Auslegung, die Errichtung und den Betrieb des Endlagers Konrad wesentlichen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses herangezogen hat.

Mit der Einführung des Qualitätssicherungssystems der Physikalisch-Technischen- Bundesanstalt 1987 und der Anwendung des Regelwerks des Kerntechnischen Ausschusses auf das Projekt Konrad lag ein geschlossenes Qualitätssicherungssystem vor, dem sowohl die zu dem Zeitpunkt vorliegende als auch die später folgende Planung unterworfen wurden. Es lag auch den Prüfungen des Niedersächsischen Umweltministeriums und der von ihm beauftragten Gutachter zugrunde. Darüber hinaus hat der TÜV Hannover im Rahmen der sicherheitstechnischen Begutachtung im Planfeststellungsverfahren Konrad auch das Qualitätssicherungssystem und die Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bundesamtes geprüft.

Dem Planfeststellungsbeschluss Konrad ist zu entnehmen, dass die niedersächsische Planfeststellungsbehörde auch die Einhaltung der Forderungen des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung sowie die Einhaltung der Regeln und Richtlinien der Technik geprüft hat. Die Planfeststellungsbehörde hat abschließend festgestellt, dass sowohl das Qualitätssicherungssystem als auch die geplante Ausführung der baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen zum Planfeststellungsbeschluss Konrad keine Bedenken begegnet.

Wichtig ist außerdem, dass über das QS-System und das Regelwerk des Kerntechnischen Ausschusses hinaus weitere qualitätssichernde Regeln (z. B. Unfallverhütungsvorschriften) einzuhalten sind. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Bergtechnik (z. B. technische Anforderungen an Schachtförderanlagen). Auch dies hat das BfS beachtet. Auch bei Beschaffungen (Lieferungen und Leistungen) erfolgt eine Vergabe durch das Bundesamt für Strahlenschutz nur, wenn der potenzielle Auftragnehmer ein vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkanntes Qualitätssicherungssystem (oder vergleichbare sonstige Regelungen) nachweisen kann.

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bzw. später das Bundesamt für Strahlenschutz haben bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt durch die Einführung eines Qualitätssicherungssystems und durch die sinngemäße Anwendung des Regelwerks des Kerntechnischen Ausschusses aus eigener Initiative eine Lücke geschlossen, die aus heutiger Sicht bei einer nicht qualitätsgesicherten Planung und Errichtung des Endlagers Konrad hätte entstehen können.

Geologische Daten zu Gorleben sind archiviert

Ebenso wie im Fall der Qualitätssicherung lassen sich alle öffentlichen Behauptungen über eine angebliche Vernichtung von geologischen Daten aus der Standorterkundung in Gorleben widerlegen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat alle im Rahmen der Standorterkundung Gorleben angefallenen Daten entweder selbst oder bei der mit der geologischen Interpretation der Messungen beauftragten Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover archiviert. Die auf Magnetbändern bzw. digital archivierten Daten stehen der Planfeststellungsbehörde und ihren Gutachtern uneingeschränkt zur Verfügung. Alle Daten, deren Erhebung in Auftrag gegeben wurde, liegen vor.

Es ist richtig, dass eine mit seismischen Messungen in Gorleben beauftragte Firma Prakla Seismos‚ verkauft wurde. Die neuen Eigentümer haben dem BfS aber keine Daten zum Kauf angeboten und ob sie Daten vernichtet haben, ist dem BfS nicht bekannt. Im laufenden atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren Gorleben hat das BfS dem NMU und seinen Gutachtern sowie sonstigen beteiligten Behörden bisher eine Vielzahl von Berichten und Basisdaten vorgelegt. Zudem haben sich Behörden und Gutachter laufend vor Ort über die einzelnen Erkundungsmaßnahmen und ihre Ergebnisse informiert. Auch steht den Genehmigungsbehörden frei, Nachforderungen zu Daten zu stellen, solange das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Insoweit wären eventuelle Defizite der geologischen Datenbasis jederzeit auszugleichen. Allerdings sind Defizite bis heute nicht bekannt geworden.

Von der am 2. November 2007 dem Sprecher der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg erteilten Genehmigung zur Einsicht in die Messprotokollunterlagen ist noch kein Gebrauch gemacht worden. Das BfS hat der Bürgerinitiative am 25. Januar 2008 eine Auflistung der von Prakla Seismos erzeugten Unterlagen zugesandt und mögliche Termine für eine Einsichtnahme vorgeschlagen. Darüber hinaus bietet es auch die Einsichtnahme in das Bandarchiv mit Basisdaten der BGR an.

Die vermuteten Defizite der Datenbasis im Planfeststellungsverfahren Konrad sind ebenfalls nicht begründet. Dem Niedersächsischen Umweltminister und seinen Gutachter standen alle Daten zur Verfügung bzw. wurden auf Nachforderung zur Verfügung gestellt. Defizite in der Datenbasis hat das Niedersächsische Umweltministerium auf seinem Weg zum Planfeststellungsbeschluss Konrad nicht festgestellt.

Stand: 26.03.2008

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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