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Option für ein zentrales Eingangslager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle
BfS: Eine Entlastung und damit Gewinn für die Region
- Der Gesetzentwurf zur "Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung" regelt u.a. den Übergang der Betreiberverantwortung für Zwischenlager radioaktiver Abfälle von den Energieversorgungsunternehmen auf den Bund.
- Der Entwurf beinhaltet zudem eine Option auf ein zentrales Eingangslager für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus den Kernkraftwerken, die ins Endlager Schacht Konrad gebracht werden sollen.
- Es wurden Befürchtungen geäußert, wonach zusätzlich zum bisher geplanten Endlager ein derartiges Eingangslager am Bergwerksgelände errichtet werden könnte.
- Dazu nimmt das BfS als Betreiber des Endlagerprojekts Stellung.
Der am 19. Oktober 2016 im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur "Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung" regelt u.a. den Übergang der Betreiberverantwortung für Zwischenlager radioaktiver Abfälle von den Energieversorgungsunternehmen auf den Bund. Der Entwurf beinhaltet zudem eine Option auf ein zentrales Eingangslager für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus den Kernkraftwerken, die ins Endlager Schacht Konrad gebracht werden sollen.
Die atomrechtliche Genehmigung für das Endlager Konrad sieht die Anlieferung der Abfälle "just-in-time" vor. Auf der Anlage ist allein der Bau eines kleinen Pufferlagers für die Abfallgebinde vorgesehen.
Es sind nunmehr Befürchtungen in Salzgitter geäußert geworden, dass zusätzlich zu dem bisher geplanten Endlager ein derartiges Eingangslager an dem Bergwerksgelände errichtet werden könnte. Hierzu stellt das BfS als Betreiber des Endlagerprojekts Konrad fest:
- Die Anlieferung der Abfälle zum Endlager wird wie im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben über die Schiene und die Straße erfolgen. Die angelieferten Abfallgebinde werden unmittelbar nach der Eingangskontrolle unter Tage eingelagert. Eine Änderung der in der Genehmigung aus dem Jahre 2002 festgeschriebenen Vorgehensweise ist nicht geplant und nicht erforderlich.
Das BfS würde die Einrichtung eines zentralen Eingangslagers begrüßen, denn es stellt aus mehreren Gründen eine Entlastung für die Region dar:
Die Bestimmungen zur Einlagerung in Konrad bilden ein äußerst komplexes System ab. Die Genehmigung gibt vor, dass die Abfälle streng sortiert nach radioaktiven Stoffen, Chemie und möglicher Restwärmeentwicklung eingelagert werden müssen. Da eine oberirdische Zwischenlagerung dieser Abfallbehälter in Salzgitter nicht möglich und vorgesehen ist, müsste nach heutigem Stand sehr lange im Voraus für jedes Abfallgebinde geplant werden, zu welchem Tag es angeliefert wird.
Bei tausenden von Containern, die zu unterschiedlichen Zeiten, mit unterschiedlichem Inventar an unterschiedlichen Standorten in Deutschland bereitgestellt werden müssen, stellt dies ein äußerst störanfälliges System dar. Ein zentrales Eingangslager würde dazu beitragen, die Abläufe so zu gestalten, dass
- die Transporte möglichst reibungslos durchgeführt werden können,
- ein Rückstau von Abfallbehältern vor der Anlage noch besser vermieden werden könnte,
- die Gesamtbetriebszeit des Endlagers durch die Vermeidung von Stillstandzeiten und durch eine mögliche Beschleunigung der Einlagerungsabläufe verkürzt werden könnte.
Um die genannten Verbesserungen durch ein optionales Eingangslager zu erreichen, bedarf es nicht eines Standortes in der Region oder gar an der Schachtanlage. Sofern ein solches Eingangslager errichtet werden soll, ist vielmehr allein die Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur von Schiene und Straße von Bedeutung.
- Das BfS hat sich in der Vergangenheit deutlich gegen ein derartiges Eingangslager an bzw. in der Nähe der Schachtanlage ausgesprochen. Es gibt keinen Anlass diese Position zu verändern.
Der Neubau eines Eingangslagers würde nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik erfolgen und damit die Sicherheit gegenüber der bestehenden Lagersituation in der Bundesrepublik weiter verbessern.
Stand: 21.10.2016