Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Abriss der alten Trafoanlage im Schalthaus auf Konrad 1

Kalenderwoche:
KW 02

Arbeiten auf dem Gelände von Konrad 1

  • Abriss der alten Trafoanlage im Schalthaus
  • Austausch von Mauerwerk an den Wänden der Schachthalle und Stahlmontagearbeiten an der Schachthallenerweiterung mit Hilfe von zwei Autodrehkränen
  • Rückbau des alten Sicherungszauns
  • Errichtung einer neuen Parkplatzfläche vor der Schachtanlage

Arbeiten auf dem Gelände von Konrad 2

  • Erstellen der Straßenanbindung an die K 39 (Kanal-, Straßen- und Gleisbau)
  • Sanierung der K39 im nördlichen Bereich

Arbeiten unter Tage

  • Vorbereitungsarbeiten für den Einbau der Spurlatten im Schacht 1
  • Auffahren der Strecken 01YEA50 und 02YEA84 mit einer Teilschnittmaschine
  • Vortrieb in der Einlagerungstransportstrecke Nord (02YEA03R001) aus dem Querschlag Strecke 202
  • Vortrieb in der Strecke 02YEA01R015
  • Offenhaltung von Schacht Konrad 2
Stand: 06.01.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz