Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Anbindung von Konrad 2 an die K 39

Kalenderwoche:
KW 39

Arbeiten auf dem Gelände von Konrad 1

  • Fundamentarbeiten für den Schachthallenanbau
  • Elektroinstallation und Montage der Kälte- und Lüftungsanlage am Schalthaus
  • Montage von Zaunelementen an der Zaunanlage
  • Abbau des bestehenden Sicherungszaunes

Arbeiten auf dem Gelände von Konrad 2

  • Erstellen der Straßenanbindung an die K 39

Arbeiten unter Tage

  • Einbau von Rohrkonsolen für die Spurlattenhalterung und Ertüchtigung des Mauerwerks an den Standorten der Konsolen im Schacht Konrad 1
  • Auffahren der Strecken 01YEA90 und 02YEA84 mit einer Teilschnittmaschine
  • Kabelmontage/Demontage im Traforaum in der Strecke 06YEA10
  • Installation von Stromleitungen (500 Volt) auf der 1. bis 3. Sohle
  • Vortrieb der Abzweigstrecke aus dem Querschlag 02YEA02R202 zur Einlagerungstransportstrecke 02YEA03R001
  • Auffahren der Sohle in der Einlagerungstransportstrecke (02YEA03R001)
  • Erstellung von Bohrungen sowie Montage und Einbau von Extensometern
  • Montage von Schubwandfahrzeugen und Durchführung von Restarbeiten am Bohrwagen
  • Mängelbeseitigung und Wartungsarbeiten an diversen Fahrzeugen
  • Reparaturarbeiten an Ladefahrzeugen
  • Offenhaltung des Fluchtweges und herstellen von Abtast- und Kernbohrungen im Schacht Konrad 2
Stand: 23.09.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz