Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Arbeiten an der Zaunanlage auf Konrad 1

Kalenderwoche:
KW 25

Arbeiten auf dem Gelände von Konrad 1

  • Ausführen von Mauerwerks-, Spritzputz-, Dach- und Brandschutzbeschichtungsarbeiten
  • Erdarbeiten in der Schachthalle
  • Dachsanierung am Verwaltungsgebäude „Villa Hügel“
  • Errichtung der Toranlage sowie Elektroarbeiten an der Zaunanlage

Arbeiten unter Tage

  • Auffahrung der Einlagerungsstrecken 01YEA90 und 02YEA85
  • Installation von Stromleitungen (500 Volt) auf der 2. bis 4. Sohle
  • Erweitern des Querschlages in der Strecke 202
  • Streckenvortrieb in der Einlagerungstransportstrecke (02YEA03R001)
  • Mängelbeseitigung und Wartung an diversen Fahrzeugen
  • Einweisung des betrieblichen Personals in den Bohrwagen
  • Einbau von Rohrkonsolen für die Spurlattenhalterung und Sanierung des Mauerwerks (im Bereich der Rohrkonsolen) im Schacht Konrad 1
  • Offenhaltung des 2. Fluchtweges im Schacht Konrad 2
Stand: 17.06.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz