Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Ausbauarbeiten an den Containern auf Konrad 1

Kalenderwoche:
KW 36

Arbeiten auf dem Gelände von Konrad 1

  • Ausbauarbeiten an den Ruhecontainern der Sicherungskräfte
  • Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten am Fördermaschinengebäude
  • Durchführung von Schal-, Bewehrungs- und Betonierarbeiten für das Schalthaus
  • Verstärkung der Fundamente sowie Montage- und Demontagearbeiten am Medienkanal

Arbeiten unter Tage

  • Auffahren der Einlagerungskammer „02YEA82R001“
  • Verlegung von Kabeln auf der 3., 4. und 5. Sohle
  • Installation von Stromleitungen (500 Volt) auf der 3. bis 5. Sohle
  • Installation einer 6 kV Anlage im Traforaum 370
  • Ankerbohrungen in der Einlagerungstransportstrecke und im Füllort auf der 2. Sohle
  • Streckenvortrieb in der Einlagerungstransportstrecke
  • Wartungsarbeiten an diversen Fahrzeugen
  • Montage von Servicefahrzeugen und eines Tunnelbaggers für die Füllorterweiterung
  • Kernbohrungen für den Einbau der Konsolen (Befestigungen) für die Spurlatten im Schacht Konrad 1
  • Demontage von Strom- und Datenkabeln im Schacht Konrad 2
Stand: 03.09.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz