Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Errichtung der Baustromversorgung und Baustellenbeleuchtung

Kalenderwoche:
KW 22

Arbeiten auf dem Gelände von Konrad 1

  • Ausbauarbeiten an den Containern der Markscheiderei
  • Elektro- und anlagentechnische Installationsarbeiten am Fördermaschinengebäude
  • Durchführung von Schalungs- und Bewehrungsarbeiten für das Schalthaus
  • Tiefbauarbeiten für die Sanitärcontainer

Arbeiten auf dem Gelände von Konrad 2

  • Errichtung der Baustromversorgung und Baustellenbeleuchtung

Arbeiten unter Tage

  • Auffahren der Strecke „02YEA 82R001“
  • Verlegung von Kabeln auf der 3., 4. und 5. Sohle
  • Installation von Stromleitungen auf der 2. bis 5. Sohle
  • Sanierungsarbeiten und Kabeltrassenmontage im Schacht 1
  • Durchführung von Sanierungsarbeiten im Füllort 202 im Schacht 2
  • Auffahren der Einlagerungstransportstrecke
  • Wartungsarbeiten an diversen Fahrzeugen
  • Offenhaltung des zweiten Fluchtwegs im Schacht 2
Stand: 28.05.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz