Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Einrichtung der Baustellenbeleuchtung auf Schacht 2

Kalenderwoche:
KW 49

Am Fördermaschinengebäude Süd auf Konrad 1 wird das Gerüst abgebaut und restliche Malerarbeiten erledigt; gleichzeitig wird die Baustelle beräumt. Außerdem wird eine Schutzwand für das Rückkühlwerk montiert und ein Lichtschacht für die Druckentlastungsklappe eingerichtet.

Für die Erweiterung des Schachtkellers werden Betondeckenplatten hergestellt und Schalungs-, Bewehrungs- und Betonierarbeiten ausgeführt.

Im Schacht Konrad 1 finden Sanierungsarbeiten statt.

Unter Tage werden Bohrungen erstellt und der Extensometer montiert. Der zweite Grader (Straßenbaufahrzeug) wird montiert und an diversen Fahrzeugen werden Servicearbeiten durchgeführt. Die Strecke „02YEA 85R001“ wird aufgefahren. In den Traforäumen werden die Umspannstationen umgebaut.

An Schacht Konrad 2 werden Leitungen für die externe Baustellenfläche verlegt. Zusätzlich werden Ruhecontainer aufgestellt, Auffüllarbeiten auf der externen Baustellenfläche durchgeführt und Ausbauarbeiten am Wachhilfsgebäude erledigt. Zudem werden Leitungen für die temporäre Fernsprechanlage verlegt und eine temporäre Baustellenbeleuchtung installiert.

Im Schacht Konrad 2 werden Bühnenlöcher für den Einbau von Schutz-, Arbeits- und Bergebühnen hergestellt.

Stand: 05.12.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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