Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Schacht Konrad 1 wird ausgelotet

Kalenderwoche:
KW 47

Am Fördermaschinengebäude Süd auf Konrad 1 werden Restarbeiten im Tür- und Fensterbau sowie im Dachbereich vorgenommen und mit der Baustellenberäumung begonnen. Zusätzlich werden Brandschutzbeschichtungsarbeiten im Innenbereich durchgeführt und die Schutzwand für das Rückkühlwerk montiert. Der Lichtschacht für die Druckentlastungsklappe wird errichtet. Am Medienkanal Süd wird das Erdplanum erstellt. Für die Erweiterung des Schachtkellers werden Betondeckenplatten hergestellt und Schalungs-, Bewehrungs- und Betonierarbeiten ausgeführt.

Im Schacht Konrad 1 wird der Füllort 3. Sohle saniert und der Schacht ausgelotet.

Unter Tage werden Bohrungen erstellt und der Extensometer montiert. Der zweite Grader (Straßenbaufahrzeug) wird montiert. Diverse Fahrzeuge werden gewartet. Die Strecke „02YEA 85R001“ wird aufgefahren. In den Traforäumen werden die Umspannstationen umgebaut. Ein Transport- und Hebefahrzeug wird montiert.

Am Schacht Konrad 2 werden Betankungsflächen hergestellt und Leitungen für die externe Baustellenfläche verlegt. Zusätzlich werden auf der externen Baustellenfläche Auffüllarbeiten durchgeführt und am Wachhilfsgebäude werden Ausbauarbeiten erledigt.

Im Schacht Konrad 2 werden Bühnenlöcher für den Einbau von Schutz-, Arbeits- und Bergebühnen hergestellt.

Stand: 21.11.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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