Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Errichtung einer Schutzwand für den Gastank

Kalenderwoche:
KW 06

Auf Konrad 1 finden die Ausbauarbeiten zur Aufstockung der BAG-Containeranlage statt. Am Fördermaschinengebäude Süd und der temporären Lagerhalle werden die Errichtungsarbeiten weitergeführt. Am Wachhilfsgebäude wird für den Gastank eine Schutzwand errichtet.

Im Schacht Konrad 1 werden in der Schachtröhre des südlichen Turms Raubarbeiten durchgeführt.

Unter Tage finden Kabelverlegungen in diversen Strecken auf der 3., 4. und 5. Sohle und in den Traforäumen statt. Im Montageort 204 wird der 2. Firstankerbohrwagen montiert. Zusätzlich wird im Montageort 204 das 2. Schleuderversatzfahrzeug montiert. Im Montageort 610 werden die Restarbeiten am 3. Fahrlader (PFL 60) durchgeführt und es wird mit der Montage des 4. Fahrladers (PFL 60) begonnen.

Auf Konrad 2 wird das Baustromkabel umverlegt.

Im Schacht Konrad 2 wird die Schachtwand flächensaniert.

Stand: 07.02.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz