Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Viele Arbeiten sind wetterabhängig

Kalenderwoche:
KW 4

Viele Arbeiten in der Schachtanlage Konrad sind in der vierten Kalender Woche des Jahres 2010 vom Wetter abhängig.

Über Tage auf Konrad 1 werden Aushub- und Verbauarbeiten für den Medienkanal Nord durchgeführt, die Band- und Verladebrücke wird abgebrochen, es werden bei entsprechender Witterung Anschlussarbeiten für die Büro- und Kauencontaineranlage vorgenommen. Auch die Erdarbeiten an dem Windenhallenfundament, die Arbeiten zur Baustelleneinrichtung und die Verlegung der 30-kV-Leitung ins Werkstattgebäude auf Schacht Konrad 1 sind wetterabhängig.
Die Umbauarbeiten im Fördergerüst mit Hilfe des Autokrans sind ebenfalls nur umsetzbar bei entsprechender Witterung.

Die Arbeiten unter Tage sind unabhängig vom Wetter umsetzbar: Es wird die Teilschnittmaschine STM 300 überholt, es werden Bohrarbeiten und Ankereinbau für Einbau von Kabeltragkonstruktionen vorgenommen, es werden Kabeltraversen sowie Paus-Hubbühnenfahrzeuge und 4,5-to-Lader montiert, Strecken aufgefahren und Sicherungsarbeiten durchgeführt.

Auf Schacht Konrad 2 wird übertägig die Kampfmittelsondierung bei entsprechender Witterung fortgeführt.

Im Schacht Konrad 2 erfolgen Wartungs- und Kontrollarbeiten.

Stand: 25.01.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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