Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Errichtung der Fundamentplatte auf Konrad 1

Kalenderwoche:
KW 51

In KW 51 werden die Aushub- und Verbauarbeiten für den Medienkanal Nord fortgeführt. Die Bohrpfahlwand an der nordwestlichen Fördergerüststütze sowie die Fundamentplatte für die Windenhalle des Schachtbauers werden errichtet. Daneben wird die Bandbrücke abgebrochen und die alte Treibscheibe des FMG Süd wird zerkleinert und abgefahren.

Unter Tage werden die Arbeiten aus KW 50 fortgeführt:
Letzte Restarbeiten an der Teilschnittmaschine NTM 300 werden vorgenommen und die Teilschnittmaschine STM 300 überholt. Daneben werden auch in dieser Woche Bohrarbeiten, Ankereinbau und Einbau von Kabeltragkonstruktionen durchgeführt.

Auch die Kampfmittelsondierung auf Konrad 2 und alle damit in Verbindung stehenden Arbeiten (Bodenabtrag und Abfuhr, Absiebarbeiten)werden fortgesetzt.

Schacht Konrad 2 wird auch in dieser Woche gewartet und kontrolliert.

Stand: 14.12.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz