Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager

Endlagerungsbedingungen für Konrad

Aus den sicherheitsanalytischen Untersuchungen ergeben sich Anforderungen, die bei der zukünftigen Ablieferung der endzulagernden Abfallgebinde erfüllt sein müssen. Diese Anforderungen wurden in den Endlagerungsbedingungen Konrad umgesetzt. Die Annahmebedingungen für Schacht Konrad sind seit 2002 festgelegt und allen Beteiligten bekannt. Ihre Einhaltung wird im Rahmen der Produktkontrolle überprüft.

Grundsätzliche Anforderungen

Unabhängig von den Endlagerungsbedingungen müssen bei einer Ablieferung von endzulagernden Abfallgebinden die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Regeln wie zum Beispiel die jeweiligen Beförderungen gefährlicher Güter eingehalten werden. Für die anzuliefernden Abfälle gelten verbindliche und einheitliche Anforderungen, die von allen Anlieferern aus Industrie und öffentlicher Hand einzuhalten sind.

Anforderungen an Abfallgebinde

Ein Abfallcontainer wird mit Beton verfüllt AbfallkonditionierungEin Abfallcontainer wird mit Beton verfüllt

Die Abfallgebinde müssen beispielsweise drucklos angeliefert werden. Des Weiteren darf die Ortsdosisleistung an der Oberfläche eines jeden Abfallgebindes zum Zeitpunkt der Anlieferung den Maximalwert von 2 Millisievert pro Stunde nicht überschreiten.

Eine weitere Forderung ist, dass die über eine Fläche von 100 Quadratzentimetern gemittelte, nicht festhaftende Flächenkontamination an keiner Stelle der Gebinde-Oberfläche folgende Grenzwerte überschreiten darf:

Zur Beförderung, Handhabung und Stapelung im Endlager werden die radioaktiven Abfälle in entsprechende Behälter verpackt. Auch diese müssen die durch eine Bauart festgelegten Bedingungen und verschiedenen Grundanforderungen erfüllen.

Stand: 01.04.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz