Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager

Historie: Vom Erzlager zum Endlager

Die Grube Konrad hat eine wechselhafte Geschichte hinter sich. Dass das Eisenerzvorkommen überhaupt entdeckt wurde, war einem Zufall zu verdanken: Bei einer Erdölaufschlussbohrung fand sich kein Öl, dafür aber Eisenerz.

Abteufgerüst Konrad 2 Abteufgerüst Konrad 2Abteufgerüst Konrad 2

In den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts entdeckte man bei Erdölbohrungen fünf Kilometer südöstlich von Gifhorn in etwa 660 Meter Tiefe eine größere Eisenerzlagerstätte. Aber erst 1957 veranlasste die Salzgitter Erzbergbau AG das Abteufen von Schacht Konrad 1 und 1960 von Schacht 2. Beide Schächte wurden im Januar 1963 unterirdisch verbunden und ab 1965 wurde Eisenerz abgebaut. 6,7 Millionen Tonnen Erz wurden insgesamt bis 1976 gefördert. Dann stellte man die Erzförderung wegen Unrentabilität ein.

Initiative des Betriebsrats

Da die Stilllegung der Grube aus wirtschaftlichen Gründen abzusehen war, schlug der damalige Betriebsrat dem Bund vor, diese auf ihre Eignung als Endlager für radioaktive Abfälle zu untersuchen. Von 1975 bis 1982 untersuchte die damalige Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (heute: Helmholtz Zentrum München) das Grubengebäude. Nach Abschluss dieser Untersuchungen stellte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), damals die für die Endlagerung zuständige Behörde vor Gründung des Bundesamtes für Strahlenschutz, 1982 den Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens.

Erörterungstermin dauerte 75 Tage

Zehn Jahre später kam es zum 75-tägigen Erörterungstermin. Rund 290.000 Einwender beteiligten sich, ebenso die Kommunen Salzgitter, Braunschweig und Wolfenbüttel sowie die Verbände Greenpeace, BUND und einige Bürgerinitiativen. Die Einwendungen wurden vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu 950 Sachthemen zusammengefasst. 2002 erteilte das Niedersächsische Umweltministerium den Planfeststellungsbeschluss.

2007: Rechtssicherheit für Konrad

2007, rund 30 Jahre nach den ersten Voruntersuchungen und 5 Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss, wurde dieser gerichtlich bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ab. Damit steht der Umsetzung des Planes nichts mehr im Wege. Die Zulassung des Hauptbetriebsplans vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) im Januar 2008 ermöglicht die notwendigen bergmännischen Arbeiten und stellt somit einen notwendigen Schritt für den Umbau der Schachtanlage Konrad zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle dar. Das tatsächliche Endlager konnte erst nach dieser Entscheidung gebaut werden. Das Endlager für radioaktive Abfälle entsteht im Gegensatz zur Asse oder zum Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben in unberührtem und nicht für den kommerziellen Bergbau genutzten Bereichen.

Zum Thema

Stand: 30.03.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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