Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Langzeitsicherheitsnachweis für Konrad ist Voraussetzung für Genehmigung gewesen

Die atompolitische Sprecherin der Grünen, Miriam Staudte, behauptet, es fehle ein Langzeitsicherheitsnachweis für Schacht Konrad. Frau Staudte wird empfohlen, sich an das niedersächsische Umweltministerium zu wenden.

Das Ministerium wird ihr bestätigen, dass der von Frau Staudte in Abrede gestellte Langzeitsicherheitsnachweis zentrale Voraussetzung für die von ihm erteilte Genehmigung war. Lägen dem Ministerium zwischenzeitlich neue sicherheitsrelevante Erkenntnisse vor, hätte es als Genehmigungsbehörde unmittelbar tätig werden müssen.

Stand: 05.11.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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