Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Konrad 1: Warum ein neuer Zaun errichtet wird

Wer derzeit in der Umgebung von Konrad 1 spazieren geht, sieht, dass die Anlage neu eingezäunt wird und diese Einzäunung aufwändiger ist, als die bisherige. Warum dies so ist, erklärt sich aus dem geltenden Recht.

Konrad Zaun Konrad ZaunDer Zaun auf Konrad 1. Seine Ausführung schreibt der Planfeststellungsbeschluss vor

Konrad wird derzeit zum Endlager für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung umgerüstet. Für diese Anlage ist die Art des Zauns, seine Höhe und genaue Ausführung rechtlich vorgeschrieben. Für Konrad 2 ist dieser Zaun im Rahmen der Baumaßnahmen bereits errichtet worden. Für Konrad 1 werden diese Baumaßnahmen derzeit durchgeführt, damit die Anlage für die Inbetriebnahme vorbereitet ist.

Konrad ist eine nach Atomrecht genehmigte Anlage

Für die Errichtung des Endlagers Konrad sind bauliche Maßnahmen gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vorgeschrieben. Die Schachtanlage Konrad ist Deutschlands erstes nach Atomgesetz genehmigtes Endlager. Dementsprechend ist die Ausführung des Anlagenzauns Teil des Planfeststellungsbeschlusses und seine Umsetzung rechtlich vorgeschrieben.

Alternativer Sicherungszaun möglich?

Das Bundesamt für Strahlenschutz strebte zunächst eine weniger aufwendige Zaunanlage für Konrad 1an. Dazu hat das BfS eine Anfrage an das Niedersächsische Umweltministerium (Genehmigungsbehörde) gestellt, ob eine Abweichung in der Zaunausführung – wie sie in der Genehmigung, also dem Planfeststellungsbeschluss, vorgegeben ist – möglich wäre. Nach Prüfung wurde dies vom Ministerium verneint. Somit muss der Zaun gemäß der Genehmigung errichtet werden.

Ersatz für Baumreihe auf Konrad 1

Um die in der Genehmigung vorgegebene Zaunanlage genehmigungsgemäß errichten zu können, müssen auch Bäume, die derzeit entlang des bisherigen Zauns auf Konrad 1 stehen, entfernt werden. Laut Gehölzschutzverordnung der Stadt Salzgitter muss der Verlust dieser Bäume an anderer Stelle ausgeglichen werden. Daher werden bis zum Herbst dieses Jahres 100 Silber-Weiden (Salix-Alba) entlang der Aue in zwei Reihen gepflanzt. Zusätzlich erhält die Stadt Salzgitter eine Ausgleichszahlung in Höhe von 150.300 Euro. Diese Mittel werden von der Stadt Salzgitter für Umweltschutzmaßnahmen eingesetzt.

Stand: 28.01.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz