Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Zusätzliches Programm zur Umgebungsüberwachung Konrads gestartet

Bis zur Inbetriebnahme Konrads werden noch einige Jahre vergehen. Die Umgebung Konrads muss laut gesetzlicher Forderung erst zwei Jahre bevor der erste radioaktive Abfall das Endlager erreicht überwacht werden. Trotzdem hat das BfS auf Wunsch des Niedersächsischen Landvolkes die Umgebungsüberwachung Konrads nun schon viel früher aufgenommen und sogar ausgeweitet.

Als Betreiber des Endlagers muss das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nachweisen, dass die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung für die Bevölkerung und das Personal eingehalten werden. Für Ableitungen (Abwässer und Abluft) sowie für eine Direktstrahlung aus dem Betrieb des Endlagers beträgt der Grenzwert 1 Millisievert pro Jahr. Das ist ungefähr die Hälfte der natürlichen Strahlenbelastung, der jeder Bundesdeutsche im Schnitt pro Jahr ausgesetzt ist. Die Erfahrungen aus anderen Betrieben zeigen aber, dass dieser Wert in der Realität deutlich unterschritten wird.

Umgebungsüberwachung UmgebungsüberwachungIm Radius von bis zu 10 Kilometern werden diverse Proben genommen und auf ihren Radionuklidgehalt untersucht

Überwachung von Abwässern, Luft und Pflanzen

Bereits vor der Inbetriebnahme Konrads werden alle Ableitungen messtechnisch erfasst und kontrolliert. Dies schreibt die "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI) vor. So werden Abwässer beprobt und gemessen, aber auch die Abluft aus dem Schacht oder die Pflanzen, die in der Konrad-Umgebung wachsen, werden beprobt und kontrolliert. Dies geschieht zum einen durch den Betreiber, zum anderen durch eine unabhängige Messstelle. So kann über Vergleichswerte die tatsächliche Belastung durch das Endlager verifiziert werden.

Wunsch des Niedersächsischen Landvolks nach weiteren Beprobungen

Viele Landwirte in der Umgebung machen sich Gedanken, dass ihre Produkte durch das Endlager radiologisch belastet werden könnten. Deshalb ist das Niedersächsische Landvolk mit dem Wunsch an das BfS herangetreten, die Umgebungsüberwachung Konrads durch ein weiteres Messprogramm zu ergänzen. Diesem Wunsch hat das BfS nun mit der Beauftragung eines weiteren Instituts (IAF – Radioökologie GmbH), einem Labor für Radionuklidanalytik, Rechnung getragen.

Größerer Überwachungsradius, mehr Proben

Der Überwachungsradius beschränkt sich für das Messprogramm nach REI auf fünf Kilometer. Dagegen arbeitet das ergänzende Messprogramm mit Proben aus einem Radius von zehn Kilometern. Gesetzlich vorgeschrieben ist dabei die Beprobung von Boden, Gras, Getreide, Milch, Gemüse, Obst, Wasser und Luft. Zusätzlich wird die IAF noch Mais, Raps, Zuckerrüben, Nadeln/Laub und Waldmeister beproben. Zu den 58 vorgeschriebenen Proben pro Jahr nach REI werden nun noch einmal 195 zusätzliche Proben durch das unabhängige Messinstitut IAF genommen und ausgewertet.

Messprogramm in 2012 gestartet

Das zusätzliche Messprogramm ist im Januar 2012 gestartet und die ersten Messdosen sind bereits angebracht. Landwirte und Privatpersonen können sich mit ihren Produkten als Probengeber zur Verfügung stellen. Kontakt: info@bfs.de

Stand: 10.02.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz