Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Infostelle Konrad erfreut sich großer Beliebtheit und empfängt 20.0000sten Besucher

Am 25. Juli 2012 begrüßte Arthur Junkert, Leiter der Infostelle Konrad, mit Claudia Gelse aus Holle bei Hildesheim die 20.000ste Besucherin der Infostelle.

Seit der Eröffnung im Mai 2008 besuchen pro Jahr rund 5.000 Besucherinnen und Besucher die Infostelle. Etwa 4.000 verschaffen sich im Anschluss bei einer Grubenfahrt vor Ort ein Bild vom geplanten Endlager unter Tage. Schacht Konrad ist das erste nach Atomgesetz genehmigte Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Deutschland. Es wird derzeit zum Endlager umgerüstet.

Claudia Gelse reagierte überrascht auf die gute Nachricht. Die 27-jährige kaufmännische Sachbearbeiterin war mit ihren ehrenamtlichen Kollegen vom Deutschen Roten Kreuz Sarstedt zu Besuch. Mit der Thematik der Endlagerung radioaktiven Abfalls hat sie sich bisher weniger beschäftigt. "Aber man hört und liest ja so einiges, da wollte ich mir ein eigenes Bild machen", erklärte sie.

Überwindung kostete sie das Betreten des Förderkorbes, das Grubengebäude in 1.000 Meter Tiefe hatte sie sich allerdings anders vorgestellt: "Ich hätte nicht gedacht, dass die Wege so großzügig sind und habe mit höheren Temperaturen gerechnet", lautete ihr Urteil nach der Befahrung.

Stand: 25.07.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz