Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Arbeitsschutztag am Schacht Konrad

Im Alltag und auch am Arbeitsplatz lauern Stolperfallen und andere Gefahren, sich zu verletzen. Aus diesem Grunde werden jedes Jahr am Schacht Mitarbeiter im Rahmen eines Arbeitsschutztages geschult und sensibilisiert.

Ein Mann seilt sich vom Fördergerüst auf Schacht 1 ab. Höhenrettung seilt sich abEin Mitglied der Höhenrettung seilt sich vom Fördergerüst auf Schacht 1 ab

Einige Mitglieder der Höhenrettungsgruppe der Grubenwehr zeigten, wie im Notfall Verletzte auch aus großer Höhe oder Tiefe gerettet werden können.

Sich der kleinen Gefahren im Alltag, aus denen großer Schaden entstehen kann, bewusst zu sein, ist der erste Schritt um einer möglichen Verletzung vorzubeugen. So zeigte die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie mit einem Stolperparcours, wo potentielle Gefahren lauern. Unsachgemäß aufgestellte Leitern und nicht abgedeckte Schächte, Rutschgefahr durch Ölflecken und Stolpergefahr durch unregelmäßig geschotterte Wege: Wer beim Gehen seinen Gedanken hinterherhinkt, stürzt schnell über Kleinigkeiten.

Mittels eines Fahrsimulators konnten Interessierte testen, wie sich eine Autofahrt in Dunkelheit oder auf nasser Fahrbahn anfühlt.

Stand: 10.07.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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