Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder besucht Konrad

In dieser Woche besuchten ungefähr 60 christliche Pfadfinderinnen und Pfadfinder die Infostelle Konrad und anschließend auch die Schachtanlage.

Die Besucher sind Mitglieder des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP). Seit dem 29. Juli beschäftigen sie sich im Rahmen des rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassenden 8. VCP-Bundeslagers in Almke bei Wolfsburg mit dem Thema Nachhaltigkeit. Die Energiepolitik und die Entsorgung radioaktiver Abfälle sind Beispiele für intensiv diskutierte Fragen zur Erhaltung der Schöpfung, mit denen sich die Teilnehmer auseinander setzen.

Dabei war auch der Besuch des künftigen Endlagers in Salzgitter Teil des angebotenen Programms. Die Jugendlichen interessierten sich nicht nur für die Geologie Konrads oder die zu erwartende Strahlenbelastung während des Einlagerungsbetriebes. Sie stellten auch Fragen zu überregionalen Themen: "Wie sieht so ein CASTOR aus?" oder "Wer trägt die Verantwortung für das, was beim Endlager Asse schief gelaufen ist?"

Stand: 04.08.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz