Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Werksfeuerwehr der Salzgitter AG informiert sich in INFO KONRAD

Zu früher Morgenstunde trafen Führungskräfte der Werksfeuerwehr der Salzgitter AG in INFO KONRAD ein. Sie wollten sich über das geplante Endlager informieren.

Nach vierundzwanzigstündigem Dienst wirkte die 16-köpfige Gruppe müde. Dennoch waren sie aufgeschlossen und sehr interessiert. Immerhin befindet sich das künftige Endlager auf dem Gelände der Salzgitter AG, also in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrem Arbeitsplatz. „Da möchte man schon informiert sein“, sagte Thomas Düerkop, eine der Führungskräfte bei der Werksfeuerwehr. Die Feuerwehrleute besuchten die Informationsstelle des Bundesamtes für Strahlenschutz mit dem Ziel, sich auf den aktuellen Stand rund um das Endlager Konrad zu bringen. Was hat sich in den vergangenen Monaten geändert? Was steht in der nächsten Zeit an?

Eineinhalb Stunden genügte ihnen, um Antworten auf die wichtigsten Frgen zu erhalten, durch die Ausstellung zu gehen und sich den Film anzuschauen. Begleitet wurden sie dabei vom INFO KONRAD Team. „INFO KONRAD ist sehr nüchtern und sachlich aufgebaut“, sagte Düerkop. Außerdem lobte er den Informationsgehalt der Ausstellung. Sie ergänzte gut die bereits vorhandenen Vorkenntnisse der Feuerwehrleute. Vor allem sei aber der Film gut gemacht und sehr verständlich.

Stand: 27.01.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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