Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Kampfmittelbeseitigung auf dem Gelände des künftigen Endlagers

Das Bundesamt für Strahlenschutz plant zusätzliche Grundstücke zu erwerben, auf denen später Teile der Infrastruktur für die Errichtung des Endlagers Konrad untergebracht werden sollen. Es sollen dort eine Straßen- und Schienenanbindung gebaut und Ver- und Entsorgungsleitungen für das Endlagergelände verlegt werden. Die Gespräche mit dem derzeitigen Eigentümer Salzgitter AG sind weit fortgeschritten, laufen derzeit aber noch.

Die Grundstücke sind im Planfeststellungsbeschluss für Schacht Konrad bereits berücksichtigt worden. Der Beschluss macht dabei unter anderem Vorgaben für eine sogenannte Kampfmittelbeseitigung, weil sich auf dem Gelände vermutlich noch Bomben und Munition aus dem 2. Weltkrieg befinden. Das BfS wird diese gemäß den Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss beseitigen. Konkrete Arbeiten sind jedoch erst möglich und notwendig, wenn die Grundstücke in das Eigentum des BfS übergegangen sind. Alle Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung werden mit den jeweils zuständigen Behörden abgestimmt. 

Stand: 11.06.2008

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz