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Weitere Sicherheitsmaßnahmen

Weitere Sicherheitsmaßnahmen

Aus den verfügbaren Messdaten der Asse kann die Tragfähigkeit des Grubengebäudes derzeit bis zum Jahr 2020 prognostiziert werden. Allerdings nur unter der Bedingung, dass sich der Zulauf der Zutrittswässer nicht weiter erhöht. Um auch für den Fall einer dramatischen Zunahme des Zuflusses gewappnet zu sein, wurde ein Notfallplan entworfen.

Die Verantwortung für die Feststellung, dass ein Notfall vorliegt und dass ein sicherer Betrieb und eine geordnete Stilllegung nicht mehr durchgeführt werden kann, ist vom BfS als verantwortlichem Betreiber in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden nach Berg- und Atomrecht zu treffen.

Angesichts der Gefährdungssituation durch einen möglichen massiven Anstieg der Wasserzuflüsse gilt es, alle Möglichkeiten zu nutzen, um eine Erhöhung des Wasserzuflusses so lange wie möglich zu beherrschen, die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, um bei einer festgestellten Gefahr des »Absaufens« sofort handlungsfähig zu sein. Die Durchführung von Notfallmaßnahmen bedeutet, dass die Stilllegung nicht mehr planmäßig durchgeführt werden kann.