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Sicherheitsbestimmungen

Sicherheitsbestimmungen

Für Befahrungen gelten seit dem 1. Januar 2009 neue Sicherheitsbestimmungen, die außerdem laufend an die Erfordernisse des Betriebes angepasst werden und sich daher weiter ändern können.

Die Einfahrt in das Bergwerk ist nur Personen gestattet, die mindestens 16 Jahre alt sind. Für Minderjährige gelten besondere Anmelde-Regelungen, bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung an, dass Minderjährige anfahren möchten. Schwangere dürfen nicht einfahren.
Die Teilnehmerzahl für Besuchergruppen ist aus betrieblichen Gründen beschränkt. Besucher müssen beim Betreten der Schachtanlage Asse ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis zur Einlasskontrolle abgeben. Die Namen und Daten aller Besucher müssen bereits vor dem Besuch der Schachtanlage (mindestens 24 Stunden vor dem Besuch) vorliegen, kurzfristige Änderungen können unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Bevor die Anlage betreten und verlassen werden darf, findet außerdem eine Personenkontrolle mittels Metalldetektor durch die Mitarbeiter des Objektsicherungsdienstes statt. Metallische Gegenstände müssen dazu abgelegt werden. Auch Taschen usw. können geprüft werden. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände wie Waffen ist selbstverständlich untersagt.

Alle Besucher werden vollständig in bergmännisches Grubenzeug eingekleidet und erhalten für die Befahrung die nötige Ausrüstung. Die Befahrung findet größtenteils mit Fahrzeugen statt, da aber unter Tage hohe Temperaturen (über 30°C) herrschen, müssen Besucher mit einer bekannten Schwäche von Herz, Kreislauf oder Lunge von einer Befahrung absehen. Besucher müssen im Gefahrenfalle unter Tage in der Lage sein, die vorhandenen Fluchtwege selbständig benutzen zu können. Das bedeutet, es müssen unter Umständen größere Distanzen (bis zu 50 Höhenmeter) über Leitern und Fußwege über längere Strecken mit Steigungen zurückgelegt werden, die persönliche Schutzausrüstung muss nach Einweisung selbständig angelegt werden können.
Jeder Besucher erhält ein direkt ablesbares Dosimeter und kann so seine Dosis während der Befahrung bestimmen. Vor der Ausfahrt findet außerdem eine Kontaminationskontrolle statt. Diese Messungen werden schriftlich dokumentiert. Besucher sind so umfassend über die Kontrolle einer möglichen radioaktiven Belastung während ihrer Befahrung informiert. Das Fotografieren oder Filmen unter Tage ist grundsätzlich erlaubt. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass Ausrüstung, die Sie mit nach unter Tage nehmen, vor und nach der Befahrung durch den betrieblichen Strahlenschutz gemessen wird. Kalkulieren Sie daher bitte eine Wartezeit auf die Freigabe Ihrer Ausrüstung von mindestens einer Stunde nach Ende der Befahrung ein. Das Mitnehmen von Gegenständen aus dem Grubengebäude (Salzkristalle etc.) ist untersagt. Das Betreten der Strahlenschutzbereiche ist an strenge Zugangsregelungen gebunden. Der Zutritt von Kontrollbereichen ist für Besucher untersagt.