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Zutrittswässer und Salzlösungen
Durch Klüfte im umliegenden Gebirge dringen über die Südflanke der Asse in 500 bis 600 Metern Tiefe täglich rund 12,5 Kubikmeter salzgesättigte Grundwässer (Zutrittswässer) in das Bergwerk ein. Diese Zutrittswässer lösen im Bergwerk kein weiteres Steinsalz auf.
Neben der Hauptauffangstelle in 658 Metern Tiefe gibt es eine Reihe weiterer Stellen im Bergwerk, an denen sich Salzlösungen sammeln. Dabei handelt es sich nicht immer um Zutrittswässer, die von außen (externe Lösungen) eintreten, sondern auch um Salzlösungen, die bei der Entstehung des Salzgesteins eingeschlossen wurden (interne Lösungen) oder aus dem Betrieb des Bergwerks (z. B. Kalibergbau) stammen.
Auffangstellen für Zutrittswässer
Pro Tag fließen rund 12,5 Kubikmeter Zutrittswässer in das Bergwerk ein. In 658 Metern Tiefe, oberhalb der Einlagerungskammern, werden täglich rund 11,5 Kubikmeter der Zutrittswässer aufgefangen. Sie werden in größeren Sammelbecken auf der 490-Meter-Sohle gesammelt und monatlich aus dem Bergwerk nach über Tage gepumpt und abtransportiert. Derzeit werden sie entsorgt oder industriell weiterverarbeitet. Sie sind radiologisch unschädlich. Etwa 0,8 Kubikmeter Zutrittswässer am Tag werden in 725 Metern Tiefe aufgefangen. Auch sie sind unbelastet, verbleiben jedoch im Bergwerk.
Ein geringer Anteil (zirka 20 Liter pro Tag) wird an mehreren Stellen in 750 Metern Tiefe gesammelt. Dort lagert der Großteil der radioaktiven Abfälle. Vor der Einlagerungskammer 8 werden täglich ca. 13-16 Liter Zutrittswässer gesammelt - das sind weniger als 0,1 Prozent der täglich aufgefangenen Gesamtmenge. Diese Zutrittswässer sind oberhalb der Freigrenzen der Strahlenschutzverordnung mit Tritium (H-3) und Cäsium-137 belastet, daher müssen sie als radioativer Abfall behandelt, verwertet oder entsorgt werden.
Lex Asse erleichtert Umgang mit kontaminierten Lösungen
Eine gesetzliche Regelung, die sogenannte Lex Asse (§ 57b AtG), ermöglicht dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) seit Ende April 2013, kontaminierte Lösungen bei der Herstellung von Spezialbeton zu verwenden. Sofern die Lösungen einen festgelegten Messwert für Radioaktivität nicht überschreiten, wird der damit hergestellte Beton zur Stabilisierung in tieferen Bereichen des Bergwerks eingesetzt. Hierzu ist eine vorherige Anzeige beim Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) erforderlich.
Auswirkungen auf die Stabilität des Bergwerks
Die Zutrittswässer können den Salzstock, in dem die Abbaukammern der Südflanke und auch die radioaktiven Abfälle liegen, nicht auflösen. Die Wässer sind mit Steinsalz gesättigt, können also kein weiteres Steinsalz aufnehmen. Sie können jedoch zusätzlich Kalisalze (Carnallitit) aufnehmen. Sollten die Wässer bis in das Kaliflöz vordringen, könnten sie das Kalisalz angreifen und so die Stabilität des Bergwerks zusätzlich schwächen.
Management der Zutrittswässer
Bevor die Zutrittswässer aus den Sammelbecken der 490-m-Sohle aus der Asse abtransportiert werden dürfen, müssen sie "freigemessen" werden. Das heißt, dass ihr Gehalt an Radionukliden strengen Grenzen unterworfen ist. Das BfS hat 2009 ein technisches Konzept entwickelt, durch das die Aufnahme von Radionukliden in den Zutrittswässern weiter reduziert wurde.
Freigegebene Zutrittswässer wurden bis Dezember 2016 in das Bergwerk Mariaglück bei Höfer, das stillgelegt wird, verbracht. Seit 2017 werden diese Zutrittswässer entsorgt oder industriell weiterverarbeitet.
Salzlösungen
Unterhalb der 658-m-Sohle sind die Mengen und Belastungen der Salzlösungen sehr unterschiedlich. Salzlösungen, die nach Strahlenschutzverordnung freigabefähig sind, aber aufgrund der Selbstverpflichtung des BfS nicht abgegeben werden, werden innerhalb des Bergwerks verwendet, um Spezialbeton herzustellen.
Insgesamt gibt es in der Schachtanlage Asse II rund 340 aktive und ehemalige (trockene) Lösungssammelstellen. Jede Sammelstelle wird regelmäßig überwacht. Dabei wird festgestellt, wie viel Salzlösung dort anfällt, woher sie kommt und ob bzw. wie stark sie belastet ist.
Sumpf vor Einlagerungskammer 12
Radioaktiv belastete Salzlösung, die sich über Jahre vor Einlagerungskammer 12 in der Schachtanlage Asse gesammelt hatte und deren weiterer Umgang bis Anfang 2013 ungeklärt war, ist inzwischen entfernt worden. Möglich ist die Entsorgung der Salzlösung durch das vom Bundestag verabschiedete neue Gesetz zur Asse (Lex Asse). Das Gesetz erlaubt es, radioaktiv belastete Stoffe zu lagern und weiter zu verwenden, so lange das Zehnfache der Freigrenze – bis zu dieser ist der Umgang mit Radionukliden genehmigungsfrei – nicht überschritten und damit die Gesundheit von Personal und Bevölkerung nicht gefährdet werden. Dieses ist bei der Salzlösung vor Kammer 12 der Fall.
Das BfS hat zunächst insgesamt rund 17 Kubikmeter Lösung vor der Kammer 12 auf der 750-Meter-Ebene der Asse abpumpen und zur Zwischenlagerung in speziellen Auffangbehältern in einen anderen Teil des Bergwerks bringen lassen. Die Salzlösung soll im Bergwerk zu Salzbeton weiter verarbeitet werden. Die Entsorgung der Salzlösung ermöglicht die nächsten Schritte bei der Rückholung der Abfälle aus der Asse. Sie erleichtert zudem die Notfallvorsorge.
Das Helmholtz Zentrum München hatte als ehemaliger Asse-Betreiber kontaminierte Salzlösungen aus dem "Sumpf" vor Kammer 12 ohne Umgangsgenehmigung nach Strahlenschutzverordnung innerhalb des Bergwerkes transportiert. Sie waren von der 750-Meter-Sohle aus durch ein Bohrloch in den sogenannten Tiefenaufschluss in etwa 975 Meter Tiefe gebracht worden.
Im Februar 2009 wurde bekannt, dass bereits 1988 radioaktiv kontaminierte Lösungen aus dem "Sumpf" vor Kammer 12 abgepumpt und in Stahlbehältern in die Kammer 11 auf der 700-m-Sohle transportiert wurden. Dort wurden die Salzlösungen auf geschichtete Gesteinsbrocken (Salzhaufwerk) der teilverfüllten Kammer abgelassen.
Stand: 27.02.2017