Forschungsbergwerk Asse
- 4. April 1967: Beginn der Versuchseinlagerung von schwachradioaktiven Abfällen in die Schachtanlage Asse. Zwischen 1967 und 1978 werden rund 125.000 Gebinde mit schwachradioaktiven Abfällen in die Schachtanlage Asse eingelagert.
- 31. Aug. 1972: Beginn der Versuchseinlagerung von mittelradioaktiven Abfällen in die Schachtanlage Asse.
- Zwischen 1972 und 1977 werden rund 1.300 Fässer mit mittelradioaktiven Abfällen in die Schachtanlage Asse eingelagert.
- 31. Aug. 1976: Die vierte Novelle zum Atomgesetz wird rechtswirksam.Mit dieser Novelle werden die heute gültigen Randbedingungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle geschaffen.
- 31. Dez. 1978: Die letzten Einlagerungsgenehmigungen laufen aus, die Einlagerungen von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in die Schachtanlage Asse enden.
Die zwischen 1967 und 1978 durchgeführten Einlagerungen von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in die Schachtanlage Asse erfolgten ausschließlich auf der Grundlage und nach Maßgabe der hierfür seinerzeit erforderlichen Genehmigungen, die ihrerseits auf der Grundlage der damals gültigen Gesetze und Verordnungen erteilt worden sind. Die gesamte Einlagerung lief ohne nennenswerte technische Störungen oder Unfälle ab.
Sowohl die GSF als auch die zuständigen Genehmigungsbehörden ließen nie einen Zweifel daran aufkommen, dass die eingelagerten Abfälle in der Schachtanlage Asse verbleiben werden.
Versuchseinlagerung von schwachradioaktiven Abfällen