schachtanlage asse

Forschungsbergwerk Asse

Welche Ziele verfolgten die Forschungsaktivitäten der GSF im Forschungsbergwerk Asse II von 1967-1995?
Entwicklung und Demonstration von Techniken zur Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen
Entwicklung und Erprobung von Einlagerungsmethoden für Wärme erzeugende - vor allem hochradioaktive - Abfälle und Bearbeitung damit zusammenhängender sicherheitstechnischer Fragen (ohne Abfalleinlagerung)
Entwicklung und Erprobung von Techniken zum Verfüllen und Verschließen von Bohrlöchern, Kammern, Strecken und Schächten in einem Endlager.

Ist die Einlagerung radioaktiver Abfälle in Salz grundsätzlich eine sichere Lösung?
Ja, denn Steinsalz weist als Wirtsgestein für radioaktive Abfälle eine Reihe von Vorteilen auf, wie z. B. gute Plastizität, hohe Wärmeleitfähigkeit und günstiges gebirgsmechanisches Verhalten. Natürlich müssen die Gegebenheiten des jeweiligen Salzstocks genauestens untersucht werden.

Warum wird die Asse geschlossen?
Da kein weitergehender Forschungsbedarf in der Schachtanlage Asse besteht, wird das Bergwerk seit Mitte der 90er Jahre  für seine Schließung nach Bundesberggesetz vorbereitet.

Wie erfolgt die Schließung?
Die GSF entwickelte ein Schließungskonzept, setzte es in einen Abschlussbetriebsplan um und legte diesen am 29. Januar 2007 der Genehmigungsbehörde zur Prüfung und Zulassung nach Bergrecht vor. Der Abschlussbetriebsplan enthält als wesentliches Element den Sicherheitsbericht mit dem Nachweis der Langzeitsicherheit. Zuständig für die Prüfung der Unterlagen und die Genehmigung ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Umweltministeriums.

Was ist der Unterschied zwischen einer Schließung nach Bergrecht und einer Schließung nach Atomrecht?
Nach dem Verständnis aller am Verfahren Beteiligten weist das bergrechtliche Verfahren keine qualitativen Defizite gegenüber einem Verfahren nach Atomrecht auf. Der Tiefgang der für das bergrechtliche Verfahren zu erarbeitenden Unterlagen ist der gleiche wie der für ein atomrechtliches Verfahren.
Darüber hinaus erfolgt das nach Atomrecht vorgeschriebene Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit auf freiwilliger Basis, obwohl dies nach Bergrecht nicht vorgeschrieben ist.

Welche Mengen wurden genau eingelagert?
124.494 Gebinde mit einem Gesamtvolumen von rund 46.600 Kubikmeter und einer Gesamtmasse von rund 88.000 Tonnen an schwachradioaktiven Abfällen und 1.293 Gebinde mit einem Gesamtvolumen von rund 300 Kubikmeter und einer Gesamtmasse von rund 1.000 Tonnen an mittelradioaktiven Abfällen.

Diente die Einlagerung reinen Forschungszwecken oder auch der Entsorgung?
Ziel der Einlagerung war vorrangig die Entwicklung und Demonstration von Techniken zur Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Die gleichzeitige Entsorgung der radioaktiven Abfälle war dabei kein unerwünschter Nebeneffekt.

Mit welcher Technik wurde eingelagert, wurden dabei Fässer beschädigt?
Die schwachradioaktiven Abfälle wurden senkrecht und liegend aufeinander gestapelt sowie mit Hilfe der Versturztechnik eingelagert. Bei Anwendung des letzteren Verfahrens kann es in Einzelfällen möglicherweise auch zu einer Beschädigung der Fässer gekommen sein. Da die Fässer aber nur dem Transport als Verpackung dienten, sind diese Schäden für Sicherheitsbetrachtungen nicht relevant. Die mittelradioaktiven Abfälle wurden mit einer Krananlage über eine Beschickungsbohrung in die Einlagerungskammer abgelassen.

Welche Stoffe befinden sich in den eingelagerten Fässern?
Die schwachradioaktiven Abfälle lassen sich in grob unterteilen in:

  • Mischabfälle bestehend aus Papier, Folien, Overalls, Überschuhe, Putzlappen, Holz, Glas, usw.;
  • Filterabfälle, d. h. die Filter selbst, Filterhilfsmittel, Schlämme, Verdampferkonzentrate, Harze, usw.;
  • Metallabfälle, wie Schrott, Eisen, Blech, Strukturteile, Rohre, u. ä.; Bauschutt, also Kies, Bodenbelag, u. ä.

Die mittelradioaktiven Abfälle untergliedern sich in

  • Metallabfälle, d. h. die Metalle selbst, Schrott, Eisen, Blech, Strukturteile, Rohre, usw.
  • Filterabfälle, d. h. die Filter, Filterhilfsmittel, Schlämme, Verdampferkonzentrate, Harze, usw.

Aus den Abfallströmen der Abfallablieferer wurden auch sämtliche chemische Bestandteile ermittelt. Sie haben nach der sicheren Schließung keine Auswirkungen auf das Grundwasser.

Wer überwacht derzeit den Zustand der Fässer?
Der Zustand der Fässer wird nicht überwacht. Eine Überwachung der Fässer ist nicht erforderlich, da sie nicht rückholbar eingelagert wurden und die Einlagerungskammern weitestgehend mit Salzhaufwerk verfüllt und die Zugänge verschlossen sind.

Geht die GSF insgesamt verantwortungsvoll mit den radioaktiven Abfällen unter Tage um?
Ein Umgang mit radioaktiven Abfällen findet in der Schachtanlage Asse nach dem 31.12.1978 nicht mehr statt. Die Entwicklung des Schließungskonzeptes und dessen technische Umsetzung erfolgt unter größtem Verantwortungsbewusstsein für nachfolgende Generationen.

Wusste man bereits beim Kauf der Schachtanlage Asse II, dass mit einem Laugenzutritt zu rechnen ist?
Nein, zum Zeitpunkt der Übernahme gab es keine Anzeichen auf einen sich in Zukunft entwickelnden Salzlösungszutritt.

Ist geklärt, woher der Salzlösungszutritt stammt?
Die zutretende Salzlösung hat ihren Ursprung im Deckgebirge. Der Zutritt erfolgt entlang einer Auflockerungszone, die sich aufgrund der Verformungen im Bereich der Südflanke und des angrenzenden Deckgebirges gebildet hat.

Kann das Bergwerk unkontrolliert "absaufen"?
Wenn sich die Zutrittsrate deutlich vergrößert, ja. Anzeichen dafür liegen allerdings nicht vor.

Welche langfristigen Folgen kann der Laugenzutritt haben?
Wird das Schließungskonzept nicht umgesetzt, wird das Grubengebäude mit der zutretenden Salzlösung (NaCl-Lösung) aus dem Deckgebirge volllaufen. Dieses hat zur Folge, dass es im Grubengebäude in den aufgeschlossenen Carnallititbereichen zu Umlösungs- und Zersetzungsvorgängen kommen wird, wodurch nicht mehr kalkulierbare gebirgsmechanische Vorgänge im Deckgebirge ausgelöst würden.

Ist das Deckgebirge der Asse dicht und stabil?
Da im Bereich der Südflanke bereits seit vielen Jahren ein Salzlösungszutritt zu verzeichnen ist, ist die Integrität des Deckgebirges nicht mehr gewährleistet.

Stimmt es, dass der Zusammenbruch des Bergwerks zu befürchten ist?
Nein. Aus den Ergebnissen von Modellrechnungen, die auf der Basis der bislang vorliegenden Messergebnisse geführt wurden, ist die Betriebssicherheit nach derzeitigem Kenntnisstand bis 2014 nicht gefährdet.

Kann es sein, dass sich radioaktive Substanzen in Grundwasser führende Schichten ausbreiten?
Nach den durchgeführten Modellrechnungen und Betrachtungen können radioaktive Substanzen nicht oder unter denkbar ungünstigen Annahmen nur in so geringer Menge in das oberflächennahe Grundwasser gelangen, dass das radiologische Schutzziel nicht überschritten wird. Bei diesen Rechnungen und Betrachtungen ist hervorzuheben, dass eine Rückhaltung und Fällungsreaktionen von radioaktiven Substanzen im Deckgebirge im Rahmen konservativer Modellbetrachtungen nicht berücksichtigt werden.

Welchen Zweck verfolgt eine kontrollierte Flutung und welche Folgen hat das für die Fässer?
Eine Trockenverwahrung der Abfälle ist aufgrund des bestehenden NaCl-Lösungszutrittes in das Grubengebäude nicht möglich. Das Auffüllen der nach der Einbringung von Feststoffen noch vorhandenen Hohlräume (Porenräume) soll mit einer gesättigten Magnesiumchloridlösung erfolgen. Diese Lösung besitzt im Gegensatz zu der dem Grubengebäude zutretenden Salzlösung kein Lösungspotential gegenüber dem Kalisalz (Carnallitit). Das bedeutet, dass in der Nachbetriebsphase nahezu keine Umlösungs- und Zersetzungsprozesse an diesem Gestein stattfinden werden. Es werden damit definierte Verhältnisse geschaffen, die die Grundlage für die Modellrechnungen zur Nachweisführung der Langzeitsicherheit bilden.
Die eingebrachte Lösung wird auch in die Lagerkammern fließen und mit den Fässern in Berührung kommen. In den Betrachtungen zur Langzeitsicherheit wird die Reaktion des Schutzfluides mit den Abfallfässern berücksichtigt und in den Ergebnissen der Berechnungen mit aufgezeigt. Anzunehmen, dass die Fässer eine abschirmende oder zurückhaltende Wirkung hätten, ist ein Irrtum.

Sollten die Fässer wieder zu Tage gebracht werden?
Zu der Frage der Rückholung der radioaktiven Abfälle haben sich sowohl die GSF auf einer Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit als auch ein Ingenieurbüro im Rahmen einer gutachtlichen Stellungnahme positioniert. Eine Rückholung der Abfälle ist vor allem aus zeitlicher, aber auch aus bergtechnischer Sicht nicht durchführbar sowie aus sicherheitlicher und wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar.

Was unternimmt die GSF zur langfristigen Sicherung der Asse?
Die GSF entwickelte ein speziell auf die Randbedingungen (z. B. Salzlösungszutritt und ein über 100 Jahre altes Bergwerk) der Schachtanlage Asse abgestimmtes Schließungskonzept. Dieses gewährleistet den sicheren Abschluss der eingelagerten Stoffe von der Biosphäre.

Lässt sich die Langzeitsicherheit modellieren?
Ja

Kann man heute bereits abschätzen, ob, und wenn ja, wann und in welchem Umfang radioaktive Substanzen aus der Asse in die Umwelt gelangen werden?
Derartige Fragestellungen sind Gegenstand des Langzeitsicherheitsnachweises und wurden ausführlich untersucht.

Mit welchen langfristigen Risiken für Mensch und Umwelt ist die Endlagerung der Abfälle in der Asse verbunden?
Da in Deutschland die Endlagerung radioaktiver Abfälle in geologischen Formationen vorgesehen ist, müssen im Hinblick auf die Sicherheit eines Endlagerbergwerkes in der Nachbetriebsphase etwaige radiologische Freisetzungen auf dem Wasserpfad untersucht und bewertet werden. Das oberste Ziel ist hierbei die langzeitig sichere Einlagerung der Abfälle, also keine Gefährdung der Biosphäre hervorzurufen und somit der langfristige Schutz des Menschen und der Umwelt. Da die wesentlichen Basisunterlagen (Prüf-, Arbeits- und Informationsunterlagen) grundsätzlich als prüffähig eingestuft wurden, ist von einer erfolgreichen Führung des Langzeitsicherheitsnachweises auszugehen. Es bestehen also keine langfristigen Risiken für Mensch und Umwelt.
Die Schutzziele, die bei der Führung des Langzeitsicherheitsnachweises erreicht werden müssen, sind:

  • Keine Gefahren, die durch den Bergbau induziert werden (z. B. unzulässige Oberflächenabsenkungen)
  • Schutz des Grundwassers vor schädlichen Verunreinigungen
  • Schutz der Bevölkerung vor unzulässiger Strahlenexposition

Warum sind die Schließungspläne bislang noch nicht genehmigt worden?
Der Abschlussbetriebsplan liegt seit dem 29. Januar 2007 der Genehmigungsbehörde vor. Seine Bearbeitung wird mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen. Die Bergbehörde behält sich das Recht vor, zu den eingereichten Unterlagen, in denen der Nachweis der Langzeitsicherheit umfassend dargelegt und begründet ist, zusätzlich notwendige Erläuterungen, Verbesserungen und Ergänzungen einzufordern. Es ist in einem derart komplexen Verfahren auch zu erwarten, dass Nachforderungen der Behörde erfüllt werden müssen.

Werden die Schachtanlage Asse und ihre Umgebung auf Radioaktivität überwacht?
Die Abluft aus der Schachtanlage Asse II wird mit Hilfe von kontinuierlichen Sammlungen, Messungen und Registrierungen auf ihren Gehalt an radioaktiven Stoffen hin überwacht. Darüber hinaus werden regelmäßig stichprobenartige Messungen des Gehaltes an radioaktiven Stoffen durchgeführt. Aus den Messwerten werden die jährlich abgegebene Aktivitätsmenge sowie die dadurch bedingte Konzentrationserhöhung und die potenzielle Strahlenexposition an der ungünstigsten Einwirkungsstelle in der Umgebung berechnet. Die Erhöhungen liegen teilweise unter den mittleren natürlich in der Umgebung vorkommenden Konzentrationen dieser Nuklide und die Strahlenexposition liegt selbst im ungünstigsten Fall deutlich unter dem Grenzwert der Strahlenschutzverordnung von
0,3 mSv/a. 

In der Umgebung der Schachtanlage Asse werden Grund- und Oberflächenwasser, Trinkwasser, Gras- und Bodenproben genommen und ausgewertet. Alle Messergebnisse liegen im Bereich der natürlichen Umwelt-Radioaktivität. Eine Erhöhung der Werte durch die Abluft der Schachtanlage Asse ist nicht feststellbar.

An den Messungen und Auswertungen sind die Auswertungsstelle der GSF, die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH, das Zentrale Radionuklidlaboratorium der Universität Regensburg sowie das Bundesamt für Strahlenschutz beteiligt.