Baumaßnahmen
Im Teilbereich Baumaßnahmen wird die technische Planung in die Ausführung überführt, so dass in Zusammenarbeit mit Fremdfirmen und Eigenpersonal sowie unter Einbeziehung des Staatlichen Baumanagements die Baumaßnahmen bis zur Fertigstellung ordnungsgemäß projektiert, überwacht und abgenommen werden können.