Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager

Geschichte des Endlagers Morsleben

Seit 1990: Gesamtdeutsches Endlager

  • Nach der Wiedervereinigung geht das Endlager in den Verantwortungsbereich der Bundesrepublik Deutschland über. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird Betreiber.
  • Die Dauerbetriebsgenehmigung der DDR gilt dabei als faktischer Planfeststellungsbeschluss.
  • Die Einlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen wird 1994 wieder aufgenommen.
  • Nach einer grundlegenden Neubewertung verzichtet das BfS 2001 unwiderruflich auf die Annahme weiterer radioaktiver Abfälle.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands geht das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben durch den Einigungsvertrag in den Verantwortungsbereich der Bundesrepublik Deutschland über – das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird Betreiber des Endlagers. Die Dauerbetriebsgenehmigung der DDR gilt dabei als faktischer Planfeststellungsbeschluss befristet bis zum 30. Juni 2000 weiter.

Der Übergang der DDR-Betriebsgenehmigung ohne Durchführung eines für die Errichtung eines Endlagers vorgeschriebenen Planfeststellungsbeschluss war von Beginn an öffentlich umstritten. Am 20. Februar 1991 wird der Einlagerungsbetrieb durch eine einstweilige Anordnung des Bezirksgerichts Magdeburg eingestellt. Diese wird jedoch am 25. Juni 1992 durch das Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Die Einlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen wird 1994 wieder aufgenommen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt am 13. Oktober 1992 auf Weisung des Bundesumweltministeriums (BMU) beim zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MLU) den Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens (Genehmigungsverfahren) für den Weiterbetrieb über das Jahr 2000 hinaus. Dieser Antrag wird 1997 vom BfS auf die Stilllegung des Endlagers Morsleben beschränkt.

Radioaktive Abfälle im Ostfeld Radioaktive Abfälle im OstfeldRadioaktive Abfälle im Ostfeld

Durch eine Atomgesetz-Novelle wird die Betriebsgenehmigung im Jahr 1998 allerdings bis zum 30. Juni 2005 verlängert. Gegen die Verlängerung reicht die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Im November 1997 erhebt der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) Klage, weil für die Einlagerung radioaktiver Abfälle im Ostfeld kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden war und das Ostfeld nicht Teil der DDR-Dauerbetriebsgenehmigung von 1986 sei. Ein Eilantrag auf Unterlassung der Einlagerung hat im September 1998 vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg Erfolg – die weitere Einlagerung im Ostfeld wird bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt. Das BfS setzt die Annahme und Einlagerung radioaktiver Abfälle daraufhin insgesamt aus.

Nach einer grundlegenden Neubewertung verzichtet das Bundesamt für Strahlenschutz 2001 unwiderruflich auf die Annahme weiterer radioaktiver Abfälle und deren Endlagerung im Endlager Morsleben, da diese sicherheitstechnisch nicht mehr vertretbar ist.

Stand: 03.01.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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