Selbstverpflichtung
Freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber gegenüber der Bundesregierung vom 06. Dezember 2001 mit dem Ziel, die Vorsorge im Bereich des Mobilfunks weiter zu verbessern.
Zentrale Inhalte:
- Verbesserung der Information der Behörden vor Ort,
- gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten,
- alternative Standortprüfung bei Kindergärten und Schulen,
- Verbesserung des Verbraucherschutzes,
- Kennzeichnung von Handys und
- Verstärkung der Forschung.
Ferner schlagen die Mobilfunkbetreiber vor, ein Messnetz zur kontinuierlichen Überprüfung der elektromagnetischen Felder aufzubauen.