Abfall, radioaktiver

radioaktive Stoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Atomgesetzes, die nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 des Atomgesetzes geordnet beseitigt werden müssen.

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für das Endlager Konrad auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung übertragen worden. Diese Archiv-Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz wird nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen zum Endlager Konrad erhalten Sie unter www.bge.de/konrad