Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Behördenkorrespondenz

Die Diskussion über die Stilllegung der Asse soll nicht nur von Experten hinter verschlossenen Türen geführt werden. Auch die Öffentlichkeit soll aktiv an diesem Prozess teilhaben können.

Auch die Korrespondenz zwischen den behördlichen Akteuren ist für diese Diskussion von Bedeutung. Daher wird an dieser Stelle die gemäß § 57 b Abs. 9 AtG wesentliche Korrespondenz veröffentlicht.

Personenbezogene Daten sind aus Datenschutzgründen geschwärzt.

Hinweis

Die Auswahl der wesentlichen Unterlagen, welche zur Veröffentlichung gemäß § 57 b Abs. 9 AtG vorgesehen sind, erfolgt nach festgelegten Kriterien. Das BfS veröffentlicht einen ersten Entwurf der Kriterien, nach denen Unterlagen zur Veröffentlichung auf der Asse-Internetplattform ausgewählt werden sollen. Die Liste der Unterlagen wird sukzessive um weitere wesentliche Unterlagen ergänzt.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz